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Auflösung eines Betriebsrates?

E
eschti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Betriebsrat, der dieses Jahr neu gegründet wurde! Ein Mitglied ist ausgetreten, weil der Betriebsrat nur arbeitgebertechnisch entscheidet. Es ist echt zum Mäusemelken und ich frage mich wirklich, wozu wir da sind, wenn immer nur einer auf friedlich gemacht wird und der Arbeitgeber darf ja nicht bluten. Eine andere Kollegin und die Kollegin, die aus dem Betriebsrat ausgetreten ist und ich, überlegen, ob wir 25 Prozent an Unterschriften der Belegschaft sammeln und dann die Auflösung beantragen. Unser Betriebsrat hat noch nichts für die Arbeitnehmer in fast einem Jahr erreicht, Themen werden nicht richtig bearbeitet und zuende geführt. Und dann immer das Gefühl, daß bei Beschlüssen nur arbeitgebertechnisch entschieden wird, als wenn einige Mitglieder gekauft worden sind! Obwohl es alle dank sehr guter Schulungen besser wissen sollten! Reichen diese Gründe vor einem Arbeitsgericht mit entsprechender Unterschriftenliste aus?

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Community-Antworten (4)

C
cheetah

21.11.2006 um 15:18 Uhr

Es ist nicht davon auszugehen, dass einem Gericht die Begründung "Die anderen Mitglieder des Betriebsrates handeln nur arbeitgerfreundlich" ausreicht, um Betriebsräte oder den Betriebsrat ihres/seines Amtes zu entheben. Wieso besteht das "Gefühl" das nur arbeitgebertechnisch entschieden wird; solchen Entscheidungen gehen doch in der Regel Diskussionen im Gremium voraus und die Entscheidung wird doch mehrheitlich gefällt. Der Austritt aus dem BR schwächt doch nur die Stellung der "Andersgläubigen" und führt zu keinem besseren Ergebnis. Lediglich wenn es soviele Rücktritte gibt, das der BR keine ausreichende Anzahl an Mitgliedern mehr hat (Ersatmitglieder miteinbeziehen), dann gibt es schnelle Neuwahlen. Denn das der BR als Gremium zurücktritt scheint nach den Ausführungen wohl ausgeschlossen.

E
Edelweis

21.11.2006 um 17:01 Uhr

Wie groß ist Euer Betriebsrat? (Reine Neugier wegen der evtl.Mehrheiten). Und, da schließe ich mich meinem Vorredner an, bloß nicht "die Flinte ins Korn werfen" . Nach meinen eigenen Erfahrungen nehme ich an, dass auch ein bißchen Frust mitspielt, der meistens großem Enthusiasmus folgt. Aber aufgeben ist der falsche Weg. Die Mitglieder sind sicherlich nicht "gekauft", vielleicht haben sie Angst um den Arbeitsplatz? Gespräche und Kontakte mit den Kollegen im Gremium suchen, das hilft manchmal schon weiter. Immer wieder an gesetzte und nicht erreichte Ziel erinnern. Viel Glück Edelweis

H
Heini

21.11.2006 um 21:54 Uhr

Hier bedarf es nicht nur Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, sondern auch eine beweisbare Begründung von groben Verletzungen der gesetzlichen Pflichten um eine Auflösung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht zu erreichen. Deine Angaben erscheinen mir nicht geeignet.

B
Bergmann

22.11.2006 um 10:43 Uhr

Und bitte bedenken :

warum soll die Wahl viel anders ausfallen als beim letzten mal ?

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