Erstellt am 21.11.2006 um 14:18 Uhr von cheetah
Es ist nicht davon auszugehen, dass einem Gericht die Begründung "Die anderen Mitglieder des Betriebsrates handeln nur arbeitgerfreundlich" ausreicht, um Betriebsräte oder den Betriebsrat ihres/seines Amtes zu entheben.
Wieso besteht das "Gefühl" das nur arbeitgebertechnisch entschieden wird; solchen Entscheidungen gehen doch in der Regel Diskussionen im Gremium voraus und die Entscheidung wird doch mehrheitlich gefällt. Der Austritt aus dem BR schwächt doch nur die Stellung der "Andersgläubigen" und führt zu keinem besseren Ergebnis. Lediglich wenn es soviele Rücktritte gibt, das der BR keine ausreichende Anzahl an Mitgliedern mehr hat (Ersatmitglieder miteinbeziehen), dann gibt es schnelle Neuwahlen. Denn das der BR als Gremium zurücktritt scheint nach den Ausführungen wohl ausgeschlossen.
Erstellt am 21.11.2006 um 16:01 Uhr von Edelweis
Wie groß ist Euer Betriebsrat? (Reine Neugier wegen der evtl.Mehrheiten). Und, da schließe ich mich meinem Vorredner an, bloß nicht "die Flinte ins Korn werfen" . Nach meinen eigenen Erfahrungen nehme ich an, dass auch ein bißchen Frust mitspielt, der meistens großem Enthusiasmus folgt. Aber aufgeben ist der falsche Weg. Die Mitglieder sind sicherlich nicht "gekauft", vielleicht haben sie Angst um den Arbeitsplatz? Gespräche und Kontakte mit den Kollegen im Gremium suchen, das hilft manchmal schon weiter. Immer wieder an gesetzte und nicht erreichte Ziel erinnern.
Viel Glück
Edelweis
Erstellt am 21.11.2006 um 20:54 Uhr von Heini
Hier bedarf es nicht nur Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, sondern auch eine beweisbare Begründung von groben Verletzungen der gesetzlichen Pflichten um eine Auflösung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht zu erreichen.
Deine Angaben erscheinen mir nicht geeignet.
Erstellt am 22.11.2006 um 09:43 Uhr von Bergmann
Und bitte bedenken :
warum soll die Wahl viel anders ausfallen als beim letzten mal ?