Gehaltserhöung im Tarifvertrag AVH - mitbestimmungs-/informationspflichtig? BR?
i wieweit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bzw. gibt es eine Informationspflicht gegenüber dem BR, hinsichtlich einer Gehaltserhöhung entweder innerhalb des tarifvertraglichen Systems (AVH) oder aushalb dessen, sofern möglich, da ich nicht zum Außertariflichen Personal gehöre???
Vielen Dank für die Hilfe+Info.
Community-Antworten (1)
26.11.2006 um 14:40 Uhr
cb, wenn es um eine Umgruppierung gehen sollte, greift das MBR nach §99 BetrVG. Geht es grundsätzlich um die Frage der betriebl. Lohngestaltung oder um Leistungszulagen, kommen der §87 Abs.1 Nr.10,11 in Betracht.
Ansonsten hat der BR die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen etc. zu überwachen, §80 BetrVG.
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