Hallo Ihr fleißigen Helfer!

Mich würde mal interessieren wie es mit der Mitbestimmung und der Informations'pflicht' des BR-Vorsitzenden gegenüber seinen BR-Kollegen aussieht! Bei uns werden in der Betriebsratssitzung meist nur die Ergebnisse vorgestellt.Speziell bei Kündigungen..ob zur Kenntniss genommen oder wiedersprochen...ist das richtig? Dass die Entscheidung über die Verfahrensweise zur Behandlung der Kündigung alein vom Vorsitzenden im Vorfeld schon geregelt wird..ohne Abstimmung mit seinen Kollegen?? Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar da es für mich im Moment schwierig ist mit dieser Situation umzugehen