Kündigung bei BR Mitgliedern?
Hallo!
Ist es wirklich wahr, dass MA, die im BR sitzen, nicht gekündigt werden können? Ich bin im Wahlvorstand eines mittelständischen Unternehmens, wir wollen einen BR gründen, und ein potentieller Kandidat scheint allein aus diesem Grund (unkündbar)in den BR zu wollen. Wie kann ich damit umgehen? Muß ich darauf reagieren?
Danke! Itegel
Community-Antworten (4)
16.11.2006 um 11:15 Uhr
Es ist wahr: BRmitglieder sind besonders geschützt und das ist auch gut so, da man sich in seiner Amtszeit beim AG nicht immer sehr beliebt macht. Wer sich aus welchen Gründen auch immer zur Wahl stellen möchte hat den Wahlvorstand nicht zu interessieren.
16.11.2006 um 11:37 Uhr
Der erweiterte Kündigungsschutz gilt aber nur für betriebsbedingte Kündigungen.
16.11.2006 um 11:38 Uhr
Es gibt keine unkündbaren BR-Mitglieder! Siehe §15 KschG.
"Wie kann ich damit umgehen?" Diesem Kandidaten vielleicht keine Stimme geben?! "Muß ich darauf reagieren?" Nein!
16.11.2006 um 14:24 Uhr
Es geht dem Wahlvorstand nichts an, warum sich jemand als Kandidat für eine Betriebsratswahl aufstellen läßt. Der Wahlvorstand hat nur eine Aufgabe und die ist, eine Betriebsratswahl ordentlich abzuwickeln. Soweit kommt es noch, dass Mitglieder des Wahlvorstandes schon Auslese betreiben, wer den wohl der richtig Kandidat sein könnte.
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