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BR Sitzung wird verschoben - ordentlich oder außerordentlich?

V
Vanessa
Jan 2018 bearbeitet

HAllo zusammen,

bin immer noch ziemlich frisch als BRV, und habe mal eine Frage: Wenn eine ordentliche (regelmäßige) BR Sitzung an dem festen Tag nicht stattfinden kann, weil BRV und Stelli nicht anwesend sind, und es wird diese Sitzung um eine Woche vorverlegt, ist das dann eine außerordentliche Sitzung? Hoffe meine Frage klingt nicht allzu blöde, aber wir haben so ein paar Korinthenkacker im Gremium, die nur drauf warten mir eine reinzuwürgen. Danke für Eure Hilfe

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Community-Antworten (6)

D
Dame

16.11.2006 um 11:20 Uhr

Hallo Vanessa, wenn die Sitzung früh genug vorverlegt wird, würde ich dies nicht als außerordentliche Sitzung sehen. Ich würde nur sicher stellen, daß alle sich noch vorbereiten können, wo ich zwei bis drei Tage für ausreichend halte.

P
pit47

16.11.2006 um 12:40 Uhr

Hallo Vanessa, es gibt nur ordentliche BR-Sitzungen, ob regelmäßig oder unregelmäßig ist egal. Der BR-Vors. beruft die Sitzungen ein, also bestimmt er auch den Zeitpunkt der Sitzungen. Außerordentlich sind nach § 43 Abs. 3 BetrVG Betriebsversammlungen, die z. B. auf Wunsch des Arbeitsgeber vom BR einberufen werden.

B
BR-Vorsitz

16.11.2006 um 23:05 Uhr

Hallo Vanessa

erstmal zu pit47:

Quatsch, natürlich gibt es AO-BR-Sitzungen. Allein mögliche eingehende Zustimmungsanträge zur personellen Einzelmaßnahme gemäß § 99 BetrVG können diese erforderlich machen, z.B. wenn ihr nur einmal im Monat BR-Sitzung habt. Eine Zustimmung muss ja innerhalb von 7 Tagen ab Zugang erfolgen. § 43 bezieht sich ausschließlich auf außerordentliche Betriebsversammlungen, die nicht nur der ArbG einberufen kann, sondern auch der BR.

Für Vanessa:

Wichtig für euch ist es entsprechend ordnungsgemäß zu beschließen, in welchem Rhytmus ihr BR-Sitzungen abhält und Du musst entsprechend rechtzeitig einladen und die TOP´s versenden. Eine Verlegung ist keine außerordentliche BR-Sitzung.

LG

BR- Vorsitz

RI
Ramses II

17.11.2006 um 00:04 Uhr

Spielt es denn irgend eine Geige wie das Kind genannt wird?

D
da-grinch

17.11.2006 um 16:17 Uhr

Hi,

also ich hab vor kurzem den BR I gemacht. Da hieß es auch:

"es gibt keine außerordentliche BR-Sitzung, sondern nur BR-Sitzungen."

Referent war ein Volljurist FA für Arbeits- und Sozialrecht (Das institut sag ich hier mal nicht :P)

da-grinch

P
peters

19.11.2006 um 02:05 Uhr

Ich denke auch, es gibt keine ordentlichen und außerordentlichen BR-Sitzungen. Ein BR kann ja meinetwegen einen regelmäßigen Rhythmus für seine Sitzungen beschließen, und alle anderen Sitzungen, die außerhalb dieses Rasters liegen als Sondersitzung oder sonstwas bezeichnen. Aber das ist nur eine interne Festlegung.

"BR-Vorsitz" schreibt ja, dass z.B. personelle Maßnahmen (oder eine Kündigung) eine solche - nicht vorher geplante - Sitzung erforderlich machen kann. Aber wo steht, dass dies dann eine außerordentliche ist? Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt doch nirgends vor, dass BR-Sitzungen regelmäßig stattfinden müssen. Also sind nach dem Gesetz alle Sitzungen ordentlich.

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