Erstellt am 16.11.2006 um 10:20 Uhr von Dame
Hallo Vanessa,
wenn die Sitzung früh genug vorverlegt wird, würde ich dies nicht als außerordentliche Sitzung sehen. Ich würde nur sicher stellen, daß alle sich noch vorbereiten können, wo ich zwei bis drei Tage für ausreichend halte.
Erstellt am 16.11.2006 um 11:40 Uhr von pit47
Hallo Vanessa,
es gibt nur ordentliche BR-Sitzungen, ob regelmäßig oder unregelmäßig ist egal.
Der BR-Vors. beruft die Sitzungen ein, also bestimmt er auch den Zeitpunkt der Sitzungen.
Außerordentlich sind nach § 43 Abs. 3 BetrVG Betriebsversammlungen, die z. B. auf Wunsch des Arbeitsgeber vom BR einberufen werden.
Erstellt am 16.11.2006 um 22:05 Uhr von BR-Vorsitz
Hallo Vanessa
erstmal zu pit47:
Quatsch, natürlich gibt es AO-BR-Sitzungen. Allein mögliche eingehende Zustimmungsanträge zur personellen Einzelmaßnahme gemäß § 99 BetrVG können diese erforderlich machen, z.B. wenn ihr nur einmal im Monat BR-Sitzung habt. Eine Zustimmung muss ja innerhalb von 7 Tagen ab Zugang erfolgen. § 43 bezieht sich ausschließlich auf außerordentliche Betriebsversammlungen, die nicht nur der ArbG einberufen kann, sondern auch der BR.
Für Vanessa:
Wichtig für euch ist es entsprechend ordnungsgemäß zu beschließen, in welchem Rhytmus ihr BR-Sitzungen abhält und Du musst entsprechend rechtzeitig einladen und die TOP´s versenden. Eine Verlegung ist keine außerordentliche BR-Sitzung.
LG
BR- Vorsitz
Erstellt am 16.11.2006 um 23:04 Uhr von Ramses II
Spielt es denn irgend eine Geige wie das Kind genannt wird?
Erstellt am 17.11.2006 um 15:17 Uhr von da-grinch
Hi,
also ich hab vor kurzem den BR I gemacht. Da hieß es auch:
"es gibt keine außerordentliche BR-Sitzung, sondern nur BR-Sitzungen."
Referent war ein Volljurist FA für Arbeits- und Sozialrecht
(Das institut sag ich hier mal nicht :P)
da-grinch
Erstellt am 19.11.2006 um 01:05 Uhr von peters
Ich denke auch, es gibt keine ordentlichen und außerordentlichen BR-Sitzungen. Ein BR kann ja meinetwegen einen regelmäßigen Rhythmus für seine Sitzungen beschließen, und alle anderen Sitzungen, die außerhalb dieses Rasters liegen als Sondersitzung oder sonstwas bezeichnen. Aber das ist nur eine interne Festlegung.
"BR-Vorsitz" schreibt ja, dass z.B. personelle Maßnahmen (oder eine Kündigung) eine solche - nicht vorher geplante - Sitzung erforderlich machen kann. Aber wo steht, dass dies dann eine außerordentliche ist? Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt doch nirgends vor, dass BR-Sitzungen regelmäßig stattfinden müssen. Also sind nach dem Gesetz alle Sitzungen ordentlich.