Erstellt am 15.11.2006 um 16:00 Uhr von Dame
Hallo Silvia,
diese Leute sind auch fehl am Platz. Man darf nicht von den Sitzungen fernbleiben außer es liegt Krankheit, Urlaub oder eine Dienstreise vor. Sämtliche Beschlüße von euch ohne geladene Ersatzmitglieder sind unwirksam. Die verhinderten Mitglieder sind verpflichtet rechtzeitig dem BRV bescheid zu geben damit Ersatzmitglieder geladen werden können. Der BRV sollte mit diesen Mitgliedern mal ein ernstes Gespräch führen. u.U. kann dies einen Ausschluß aus dem BR zur Folge haben.
Erstellt am 15.11.2006 um 16:36 Uhr von matze83
Hi
@Dame: "Sämtliche Beschlüße von euch ohne geladene Ersatzmitglieder sind unwirksam. "
stimmt so nicht ganz. Wenn die BRM fernbleiben ohne Grund der, wie von dir aufgeführt, dazu berechtigt und es werden trotzdem welche geladen, dann sind die Beschlüsse nichtig. Nur dann. Wenn ein z.B. ein 5-er Gremium nur zu 3 tagt, sind trotzdem alle beschlüsse wirksam, nicht verwechseln!
Viel schlimmer find ich allerdings die Tatsache dass man mit solchen Leuten keine vernünftige BR Arbeit hinbekommt und wenn die dann was von den MA gefragt werden, erzählen sie doch meist Müll!
Deshalb würde ich Knallhart verfahren. Wer mehr als 2 oder max. 3 mal ohne Grund ( i.S.d. BetrVG) fernbleibt, muss damit rechnen dass er fliegt. §23 (1) ist genau für solche Leute da, die nur Ihren besonderen Kündigungsschutz wollen oder sich sonst wie wichtig machen. Meines Wissens steht im Fitting auch, dass dies klasklar ein Fall für der 23er ist.
Also Silvia, raus mit den Leuten, hoffentlich habt ihr vernüftige Ersatzmitglieder die dann nachrücken.
MFG
Erstellt am 15.11.2006 um 18:29 Uhr von Heini
matze83,
starke Worte. Hat der BR schon einmal solch ein Verfahren gegen ein BR Mitglied durchgeführt?
Erstellt am 15.11.2006 um 19:56 Uhr von Fayence
Silvia,
den 23er würde ich in einem solchen Fall durchaus aus der Tasche ziehen wollen.
Die Grundvoraussetzung ist für mich jedoch eine wirklich korrekte Dokumentation. Der/die BRV ist verpflichtet, für eine ordnungsgemässe Besetzung des Gremiuns Sorge zu tragen. Meldet sich ein BRM ab, ist der Grund in dem Sinne zu hinterfragen, ob es sich um eine zeitweilige Verhinderung i.S.d.G. handelt. Denn nur dann darf und muss ein Ersatzmitglied geladen werden.
Zu dokumentieren wären Zeitpunkt der Mitteilung "Verhinderung" und Grund. Falls so noch nicht geschehen, würde ich damit schleunigst anfangen. Sonst hättet Ihr m.E. vor einem Arbeitsgericht schlechte Karten.
Erstellt am 15.11.2006 um 23:55 Uhr von Heini
Nehmen wir einmal an, die Begründung wäre ausreichend, könnte so ein Verfahren durch die Instanzen und mit einem pfiffigen Anwalt der auf Zeit spielt, durchaus die Amtszeit des BR in Anspruch nehmen. Ändert das Euer Problem?
Erstellt am 16.11.2006 um 00:11 Uhr von Zuckeremma
Hi Silvia,
genau das gleiche Problem haben wir in unserem Gremium auch.
Noch schlimmer ist, das BRM zur Sitzung erscheinen und nach einer Std. einen anderen Termin wahrnehmen müssen. Wenn der wahrgenomme termin zu Ende ist erscheint das BRM wieder.
Diese BR Koll. bringen unseren BRV jedes Mal auf die Palme. Dieses Thema wurde bei uns schon so oft disktiert, das man langsam die Lust verliert mit diesen Koll. weiter im Gremium zu arbeiten. Aber das was Heini sagt stimmt, ein solches Verfahren zur Amtsenthebung durchzuführen kostet Zeit und Nerven.
Bei uns gibt es im Moment wichtigeres zu klären z.B. ERA und Standortsicherung.
Da gehts ums Geld der Koll.
Erstellt am 16.11.2006 um 08:16 Uhr von matze83
HI
@heini: Ein Antrag nach §23 muss nicht ewig dauern, wenn man sich seiner Rechtslage einigermaßen sicher sein kann, iin diesem Fall ist das so weil es sich hier um einen groben Verstoß handelt. Sie weigern sich ja wiederholt trotz ermahnung an den sitzungen teilzunehmen.
In diesem Fall sieht der Gesetzgeber diesen Antrag nach §23 auch in Form einer Einstweiligen Verfügung vor. Damit wäre eine vorläufige Entscheidung da, die Kollgenen hätten wieder einen BR in dem auch ALLE mitarbeiten. UNd seltenst kommt es dann im späteren Verfahren zu einem anders gerichtetem Urteil.
@Zuckeremma: Wenn ihr wichtigeres zu klären habt, würde dies aber auch besser gehen mit einem schlagkräftigen, engagierten Betriebsrat, mit zu Schnarchnasen ist sowas immer etwas schwerer.
MFG MAtze83
Erstellt am 16.11.2006 um 09:30 Uhr von Silvia
Hallo alle zusammen,
ich bedanke mich zunächst mal für eure Antworten, auch bei uns geht es zur Zeit richtig um was, Personalabbau, Lohnkürzungen, Zwangsversetzungen, Kürzung der Altersvorsorge, neues Vergütungssystem, da bei uns durch Fusion verschiedene Bezahlungen und Arbeitsbedingungen herrschen usw.
Wir führen natürlich akribisch in unseren Protokollen auf, wer ständig dienstlich verhindert ist oder eher geht oder zwischendurch andere Termine wahrnimmt.
Ich will jetzt auf jeden Fall einen Antrag stellen, dass vor allem ein Kollege ausgeschlossen werden muss, weiss aber nicht (bleibt aber abzuwarten) ob das Gremium sich mir anschließt. Wir waren bei der Wahl zwei echt gegnerische Listen und die "Unterlegenen" veröffentlichen als Liste 2 laufend eigene Infos um uns zu defamieren, es ist eigentlich unglaublich, denn eine vernünftige Arbeit ist tatsächlich schlecht möglich. Also, ich danke euch nochmals für eure Beiträge und werde auch weiter dieses Forum "besuchen"
Ciao Silvia
Erstellt am 16.11.2006 um 13:41 Uhr von Heini
matze83,
ein einstweiliges Verfügungsverfahren würde es in diesen Falle mit Sicherheit nicht geben, da die Betriebsratsarbeit durch das Fehlen der 2 Mitgl. ja trotzdem weitergeht. Selbst die Beschlußfähig ist immer gegeben. Man stelle sich den Weg AG, LAG, BAG mit einigen Terminverschiebungen wegen Krankheit vor. So könnte solch ein Verfahren sich selbst erledigen da es die Amtszeit des klagenden BR überdauert.