Änderung des Betriebsratsvorsitz und Freistellung des ehemaligen BRV?
Hallo zusammen,
wir wählen demnächst einen neuen Vorsitzenden nach §26 BetrVg. Was passiert mit der Freistellung (100%) des dann ehemaligen Vorsitzenden. Wir würden gerne die Freistellung auch neu verteilen.
Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (3)
15.11.2006 um 00:17 Uhr
Vorsitz und Freistellung sind zwei verschiedene Dinge. Beide können in getrennten Beschlüssen abgewählt und neu gewählt werden. Bei einer Änderung der Freistellung ist allerdings die Beratung mit dem AG zu beachten.
15.11.2006 um 01:07 Uhr
Für die Freistellung Bedarf es einen eigenen Beschluss.
16.11.2006 um 10:27 Uhr
Hallo, der BR beschließt, nach der Beratung mit dem AG, über die Verteilung der Freistellung . Der bishier freigestellte BRV geht auf sein Arbeitsplatz wieder zurück, wenn er nicht wieder freigestellt wird.
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