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Änderung des Betriebsratsvorsitz und Freistellung des ehemaligen BRV?

U
unkas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir wählen demnächst einen neuen Vorsitzenden nach §26 BetrVg. Was passiert mit der Freistellung (100%) des dann ehemaligen Vorsitzenden. Wir würden gerne die Freistellung auch neu verteilen.

Danke für eure Hilfe

3.40303

Community-Antworten (3)

C
Catweazle

15.11.2006 um 00:17 Uhr

Vorsitz und Freistellung sind zwei verschiedene Dinge. Beide können in getrennten Beschlüssen abgewählt und neu gewählt werden. Bei einer Änderung der Freistellung ist allerdings die Beratung mit dem AG zu beachten.

H
Heini

15.11.2006 um 01:07 Uhr

Für die Freistellung Bedarf es einen eigenen Beschluss.

B
Barbara

16.11.2006 um 10:27 Uhr

Hallo, der BR beschließt, nach der Beratung mit dem AG, über die Verteilung der Freistellung . Der bishier freigestellte BRV geht auf sein Arbeitsplatz wieder zurück, wenn er nicht wieder freigestellt wird.

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