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JAV-Wahlen - Stützunterschrift?

N
Nicole22
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen!

Bei uns stehen in der nächsten Woche die Wahlen zur JAV an. Leider hat sich heute folgendes Chaos ergeben! Wir haben bereits zwei Vorschlagslisten mit ein und der selben Person und den dazugehörigen Stützunterschriften, jedoch hat sich heute ein anderer Azubi ebenfalls bereit erklärt sich zur Wahl aufstellen zu lassen! Lt. Betriebsrat kann jeder Wähler nur eine Stützunterschrift geben! Ist das Richtig?

Kann man sich auch zur Wahl aufstellen lassen, wenn man nur eine Stützunterschrift hat? Ich hoffe dass mir einer weiter helfen kann! Danke

6.54102

Community-Antworten (2)

P
packer

14.11.2006 um 18:07 Uhr

hi nicole,

viel hilft viel :)

erstmal darf er natürlich nur auf einem wahlvorschlag stehen. der zweite vorschlag muß von der einzureichenden person "geheilt" werden, d.h. der wahlvorstand teilt dem einreichenden mit, daß die liste so nicht als gültig wegen dem doppelten lottchen angenommen werden kann und wartet auf die korrigierte liste...

stützunterschriften ergeben sich aus folgender reihung:

WO § 40 verweist auf § 36 WO der wiederum bezieht sich im absatz 3 (1) auf das BetrVG §14 abs.4

also muß derjenige von einem zwanzigstel der belegschaft, mindestens aber von drei wahlberechtigten gestützt werden.

ich hoffe es ist nicht zu unübersichtlich...

greetz vom packer

A
Angi1

15.11.2006 um 12:08 Uhr

Hallo Nicole 22,

wie viele Azubi`s habt Ihr denn?

Bei euch kommt wahrscheinlich der § 14 a BetrVG zum Zuge. Dieser tritt in Kraft, wenn es in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigte Arbeitsnehmer (Azubis`s) sind.

Solltet Ihr also nicht mehr als 50 Azubis haben, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt (siehe dazu § 14 Abs. 2 BetrVG.

MfG Angi1

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