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Betriebsänderung lt.§ 613a BGB - was ist bei Ablehnung eines Interessenausgleich bzw. Sozialplan durch den ?AG

M
Matu
Jan 2018 bearbeitet

Brauchen Hilfe ! Ist es in jedem Fall sinnvoll,bei Betriebsänderung lt.§ 613 a BGB einen Interessenausgleich bzw. Sozialplan mit dem AG zu vereinbaren? Was ist bei Ablehnung des AG?

4.98902

Community-Antworten (2)

H
Heini

15.11.2006 um 01:48 Uhr

Hier wird der Betriebsübergang mit Betriebsrat erklärt: www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm

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Matu

16.11.2006 um 00:10 Uhr

Vielen Dank,Heini.

Dieser Hinweis hat uns sehr weitergeholfen.

Gruß Matu

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