Betriebsänderung lt.§ 613a BGB - was ist bei Ablehnung eines Interessenausgleich bzw. Sozialplan durch den ?AG
Brauchen Hilfe ! Ist es in jedem Fall sinnvoll,bei Betriebsänderung lt.§ 613 a BGB einen Interessenausgleich bzw. Sozialplan mit dem AG zu vereinbaren? Was ist bei Ablehnung des AG?
Community-Antworten (2)
15.11.2006 um 01:48 Uhr
Hier wird der Betriebsübergang mit Betriebsrat erklärt: www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm
16.11.2006 um 00:10 Uhr
Vielen Dank,Heini.
Dieser Hinweis hat uns sehr weitergeholfen.
Gruß Matu
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