Anwalt - muss die GL vorher informiert werden?
Hallo !!!
Wir müssen leider einen Anwalt beauftragen um unsere Mitbestimmungsrechte durchzusetzen und sind uns nicht ganz einig, ob wir die GL darüber vorher informieren müssen oder ob es reicht, wenn Sie den Brief vom Anwalt bekommt.
Danke Lu
Community-Antworten (5)
13.11.2006 um 14:18 Uhr
Also- was spricht dagegen den AG zu informieren. Er muss ihn schließlich bezahlen und vielleicht lenkt er ein wenn er eure Entschlossenheit sieht. Natürlich würde ich ihn informieren. Das verlangt auch "vertrauensvolle Zusammenarbeit". Den Kopf in den Sand stecken, und abwarten was passiert wenn der Brief des Anwalts ins Haus flattert, bringt nichts
13.11.2006 um 14:43 Uhr
der ag arbeitet nicht vertrauensvoll mit euch zusammen. wenn ihr beschlossen habt zu klagen dan tut das. er bekommt die klageschrift und nimmt euch in zukunft vieleicht etwas ernster. mansche brauche 2-3 klagen biss sie es raffen daß der br ernst macht.
13.11.2006 um 15:20 Uhr
das ist jetzt mal wieder ein echter harald..... ohne worte
13.11.2006 um 15:43 Uhr
Hallo Lu,
die Prozedur haben wir in der letzten Zeit zweimal durch. Wir haben das so geregelt, dass wir erst einen Beschluss gefasst haben, ein Beschlussverfahren einzuleiten. Als nächstes haben wir mit einem Anwalt gesprochen und als der uns sein OK gab, dass er uns vertreten würde, haben wir die GF in einem Schreiben offiziell darüber informiert, dass der BR ein Beschlussverfahren einleitet und Herr/Frau RA xyz mit der anwaltlichen Vertretung beauftragt wurde. Zu dem Zeitpunkt war mit dem Anwalt aber alles schon geregelt. Da alle Schreiben, vom Beschluss bis zur Info an die GF, in den Verfahren eine Rolle gespielt haben, und durch die Gerichte nicht beanstandet wurden, gehe ich davon aus, dass wir keinen Fehler gemacht haben. (Ein guter Anwalt berät euch sowieso, auch was den ganzen Schriftkram angeht.) Weiter haben wir der GF übrigens nichts mitgeteilt. Auf Nachfragen haben wir dann nur erklärt, dass wir immer daran interessiert sind, das Problem (bei uns war das die Nachwirkung einer BV) außergerichtlich zu lösen, aber wenn das von Seiten der GF nicht gewollt oder für euch nicht akzeptabel ist, sind die konkreten Forderungen des BR der Antragsschrift zu entnehmen. Die bekommt die GF ja dann sowieso vom Gericht zugestellt. Ich hoffe, du kannst was damit anfangen.
14.11.2006 um 11:59 Uhr
Hallo Lu, vielleicht habt Ihr ja inzwischen schon alles eingerührt. Wenn nicht, kann ich Euch in Eurer Absicht nur bestärken. Manchmal muss man eben auch pfeifen, wenn man zuvor den Mund gespitzt hat. Wir haben 2x die Beschlüsse ordentlich und sauber gefasst (ganz wichtig, sonst bleibt Ihr evtl. auf den Kosten sitzen!!!!) und der AG hat erst durch den Anwalt erfahren, dass was läuft. Ergebnis: er hat uns danach in aller Form und höflich gebeten, ihn künftig nochmal zu kontaktieren, ehe wir den Anwalt beauftragen, um ihm die Chance zu geben, den Konflikt ohne Anwaltskosten beizulegen. Damit haben wir nun kein Problem mehr, zumal endlich auf dieser Basis auch die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" funktioniert. Die beschwören sie sonst nämlich nur, wenn es um Beschneidung unserer Rechte geht.
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