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Aufsichtsratswahl/Adressen von allen Mitarbeiteren

C
Cepunkt
Jan 2018 bearbeitet

Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir für die Aufsichtsratswahlen von vorneherein auch die persönlichen Adressen zukommen zu lassen?

4.90802

Community-Antworten (2)

H
harald

19.11.2006 um 19:46 Uhr

wozu soll das gut sein? ist es für die wahl erforderlich?

F
Fayence

19.11.2006 um 19:52 Uhr

Fragst Du als Mitglied des Betriebswahlvorstands (mind. 3 Mitglieder) oder als Kandidat? Als Kandidat stehen Dir die Adressen nicht zu; dem WV nur für den Fall der schriftlichen Stimmabgabe - siehe § 16 WODrittelbG.

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