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Versetzen an einen anderen Standort

M
molly
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir 1 Firma 3 Standorte, haben in unserem Werk eine BV zur Standortsicherung mit 40 Stundenwoche dafür gibt es keine Betriebsbedingten Kündigungen.

Jetzt hat der AG vor einen unserer Außendienstler an einen anderen Standort und in den Innendienst zu versetzen. Der betroffene MA fragt jetzt den BR ob das rechtens ist.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

11.11.2006 um 21:35 Uhr

@Molly Durftet Ihr die Erhöhung der Arbeitszeit denn abschließen...?

L
Lotte

11.11.2006 um 21:35 Uhr

Molly, erinnert mich sehr an einen Konflikt zwischen Belegschaft und AG eines großen Konzerns, betriebsbedingte Kündigungen waren eigentlich bis 2011 ausgeschlossen. Vor kurzem kamen dann die ersten Änderungskündigungen, es sollten Versetzungen in andere Standorte vorgenommen werden... Die Belegschaft suchte in Massen die Sprechstunde des BR auf und es gab eine mehrtägige BetrV, so dass die Arbeit darniederlag [Kölner, ich weiß was Du jetzt denkst ;-)]. Sie konnten die Änderungskündigungen nicht verhindern, haben aber erreicht, dass MA, die sich freiwillig versetzen lassen eine recht hohe Abfindung und Erstattung möglicher Umzugskosten oder Fahrtkosten bekommen.

M
molly

11.11.2006 um 21:52 Uhr

@ Kölner

wir habe der Erhöhung der Überstunden nicht zugestimmt und dem AG auch zu verstehen gegeben das er eine Änderung der Wöchentlichen Arbeitszeit mit der Gewerkschaft verhandeln muss, da wir ja Tarifgebunden sind. er hat sich rum gedreht und war am fluchen ;)

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