Erstellt am 10.11.2006 um 19:47 Uhr von da-grinch
Hi,
so pauschal hab ich da auch keine Antwort.
Würde aber mal die Arbeitsverträge einsehen. Evtl. ist da was geregelt.
Ansonsten wenn vorhanden der TV.
Haben die MA so schlechte (alterbedingte) Leistungsschwächen, dass eine Abmahnung in greifbare Nähe rückt?
Ansonsten kann man arbeiten bis man umfällt.
Ich denke ein eingehendes Gespräch mit den MA sollte schon sein. Vielleicht kann man sie mit einer Abfindung oder ähnlichem "locken".
Denn die Arbeit die diese MA nicht mehr schaffen muss ja von anderen mitgemacht werden und das ist nicht gerade kollegial.
Ich hoffe ich konnte wenigstens etwas helfen.
Gruß
da-grinch
Erstellt am 10.11.2006 um 23:50 Uhr von waschbär
@ Kunteper,
laut AG Forum bis zum umfallen, allerdings nicht in der Arbeitszeit !
Erstellt am 11.11.2006 um 02:52 Uhr von Wischi
Hallo,
du darfs arbeiten so Lange dein Geist und Körber noch mit Machen.
Du kannst mit 65 Jahren deine Rente einreichen und weiter Arbeiten,
Wenn nichts anderes in deinen Vertrag steht oder im TV.
Ohne Rentenabzüge. Ansonsten müßte dein AG dich kündigen.
Wischi
Erstellt am 11.11.2006 um 05:01 Uhr von waschbär
@ wischi,
ich finde deine anbtwort etwas "Wischi Waschi", weil nach deiner logik darf ich nach dem ich in Rente gehe weiter Arbeiten ??
und wegen Geist und Körper, zeige ich also nicht mehr 100% Leistung muss ich in Rente ???
Also irgendwie habe ich das Gefühl, das du dich da verschrieben hast oder ????
Erstellt am 11.11.2006 um 11:37 Uhr von Heini
Bei einer eventuellen Kündigung wegen altersbedingte Schlechtleistung ist vorsicht geboten. Hier könnte es Probleme mit dem Antidiskriminierungsgesetz geben.
Erstellt am 12.11.2006 um 03:57 Uhr von wischi
Hallo Waschbär,
auch ab 65 Jahren muss mein AG mich kündigen. Mit 65 bekomme ich trotzdem meine Volle Rente.
Mein AG muss weiterhin in die Rentenkasse den AGbetrag Einzahlen. Ich brauche nicht mehr einzahlen.
Solltes du deine Leistung nicht mehr erbringen. Kann dein AG dich ja kündigen. Wenn du mein AG wärst, wurden wir uns vor dem A-Gericht wieder sehen.
So jetzt ist gleich Boxen. Nicht Wischi Waschi.
Gruß
Erstellt am 12.11.2006 um 08:40 Uhr von harald
in den tarifverträgen ist in der regel vereinbart daß die arbeit mit erreichen des 65 lebensjahres endet. leider sind viele aufgrund ihres beruflichen werdegangs so gestellt daß sie weiterarbeiten müssen weil die rente so gering ist
Erstellt am 12.11.2006 um 12:20 Uhr von Lotte
wischi,
ganz so ist es ja nicht. Wenn ich volle Rente bekomme, gibt es durchaus Grenzen für den Hinzuverdienst. SGB VI § 34
Erstellt am 12.11.2006 um 13:21 Uhr von Kölner
@wischi
Nach Deinen Aussagen empfehle ich Dir dringendst die Lektüre des SGB VI und einen Besuch bei dem Internetangebot der DRV.
Es entsteht ein ziemliches Chaos, wenn man alle Halbwahrheiten in dieser Weise durcheinander wirft!
Erstellt am 13.11.2006 um 01:20 Uhr von wischi
Ich bins nochmal!
SGB VI§ 34 sagt klar. Sollte ich mit Abzügen vor dem 65 in Rente gehen (0,3%Mon) darf ich ohne Rentenabzug nur 350Euro (brutto) hinzuverdienen.
Ab dem 65. Geburtstag kann unbegrenzt hinzuverdient werden.
Deutsche Rentenversicherung,
Gruß an alle Wischi
Erstellt am 13.11.2006 um 01:32 Uhr von waschbär
wischi,
wie meinst du das "auch ab 65 Jahren muss mein AG mich kündigen" ????????????
Muss er das .......... ????
Dachte immer das der Weg in die Rente nicht über die Kündigung läuft ?
Erstellt am 13.11.2006 um 04:51 Uhr von wischi
Moin, natürlich kann ich mit 65 in Rente gehen, dann braucht mein AG mich nicht kündigen.
Will ich aber länger arbeiten und mein AG will dieses nicht, so muss er mich kündigen.
Wenn nicht anderes im TV oder im Arbeitvertrag steht. Sollte er mich kündigen würde ich sofort vor das Arbeitsgericht ziehen. Bis bald hab gleich Feierabend.