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Mitbestimmungsrecht bei Abmahnung?

N
nadine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

heute haben 2 unserer Kassierenen eine Abmahnung erhalten. In Regelmäßigen abständen werden Testkäufe durchgeführt wo die beiden woll Ware übersehen haben. Sollte sich Eurer Meihnung nach der Rat einschalten, oder wie sehr Ihr das? MFG Bernd

4.40306

Community-Antworten (6)

H
harald

10.11.2006 um 17:43 Uhr

+der arbeitgeber hat das recht eine arbeitsleistung mittlerer art und güte zu verlangen. Fehlerfreies arbeiten gibt es nicht. natürlich dürfen sich die fehler nicht zu sehr häufen.

F
Fayence

10.11.2006 um 19:08 Uhr

Ramses II, darf ich Dir widersprechen? Bislang kenne ich nur Urteile, die solche Testkäufe als nicht mitbestimmungspflichtig erachten, z.B. BAG: Zulässigkeit von "Ehrlichkeitskontrollen" durch den Arbeitgeber, Urteil v. 18. 11. 1999 -- 2 AZR 743/98

http://www.rws-verlag.de/volltext/ZBag435.htm

W
Waschbär

10.11.2006 um 22:17 Uhr

@ Rammes II & Fayence,

selbst im Basis Komentar der sich auf die DKK bezieht stehen Testeinkäufe unter mitbestimmung.

AN
alle neune

11.11.2006 um 00:35 Uhr

Nadine

ich war selber mal Testkäufer nun wird mir Klar warum alle auf mich sauer waren nach dem das bekannt wurde und ich noch mal in die Läden ging.

W
Waschbär

11.11.2006 um 02:29 Uhr

@ alle Neune,

unglaublich... was hast du denn dort getestet ? deinen ISDN anschluss ??

Du bist echt fertig mit der welt

K
Kölner

11.11.2006 um 11:49 Uhr

@Rammes II, Fayence Empfehlenswerter link: www.shopcontrol.de besonders die Rubrik "Rent-a-Thief" sucht noch Tester.

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