Erstellt am 10.11.2006 um 16:43 Uhr von harald
+der arbeitgeber hat das recht eine arbeitsleistung mittlerer art und güte zu verlangen. Fehlerfreies arbeiten gibt es nicht. natürlich dürfen sich die fehler nicht zu sehr häufen.
Erstellt am 10.11.2006 um 18:08 Uhr von Fayence
Ramses II,
darf ich Dir widersprechen? Bislang kenne ich nur Urteile, die solche Testkäufe als nicht mitbestimmungspflichtig erachten,
z.B. BAG: Zulässigkeit von "Ehrlichkeitskontrollen" durch den Arbeitgeber, Urteil v. 18. 11. 1999 -- 2 AZR 743/98
http://www.rws-verlag.de/volltext/ZBag435.htm
Erstellt am 10.11.2006 um 21:17 Uhr von waschbär
@ Rammes II & Fayence,
selbst im Basis Komentar der sich auf die DKK bezieht stehen Testeinkäufe unter mitbestimmung.
Erstellt am 10.11.2006 um 23:35 Uhr von alle neune
Nadine
ich war selber mal Testkäufer nun wird mir Klar warum alle auf mich sauer waren nach dem das bekannt wurde und ich noch mal in die Läden ging.
Erstellt am 11.11.2006 um 01:29 Uhr von waschbär
@ alle Neune,
unglaublich... was hast du denn dort getestet ? deinen ISDN anschluss ??
Du bist echt fertig mit der welt
Erstellt am 11.11.2006 um 10:49 Uhr von Kölner
@Rammes II, Fayence
Empfehlenswerter link:
www.shopcontrol.de
besonders die Rubrik "Rent-a-Thief" sucht noch Tester.