Rechtskräftiger BR-Beschluß - bei Teilnahme von BR-Kollegen die sich im E.-Urlaub befinden?
Ist ein Betriebsratbeschluß rechtskräftig, wenn ein im Erholungsurlaub befindlicher BR-Kollege an der Sitzung teilgenommen hat? Durfte er überhaupt geladen werden? Kann der AG gegen den Beschluß angehen?
Community-Antworten (2)
09.11.2006 um 16:07 Uhr
Kriemhild, einem BRM steht es frei, auch in seinem Urlaub an einer BR Sitzung teilzunehmen oder bei Krankheit, wenn es die Genesung nicht beeinträchtigt.
Frage ist hier lediglich, ob fälschlicherweise zusätzlich ein Ersatzmitglied geladen war?
09.11.2006 um 16:23 Uhr
Ist ein Betriebsratsmitglied tatsächlich verhindert, also beispielsweise arbeitsunfähig aber nicht amtsunfähig und will es seinen Verpflichtungen als Mitglied des Betriebsrats nachkommen, so hat es das Recht dazu. In diesem Fall tritt kein Ersatzmitglied an seine Stelle. Das betroffene Betriebsratsmitglied hat dem Betriebsratsvorsitzenden anzuzeigen, dass es das Amt trotz Verhinderung ausfüllen will. Diese Entscheidungsfreiheit des Betriebsratsmitglieds besteht bei allen tatsächlichen Verhinderungsgründen, wie beispielsweise Urlaub, Elternzeit, Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG usw. Diese Wahlfreiheit gilt aber nicht bei rechtlicher Verhinderung.
Die Anfechtung des Beschlusses aus dem genannten Grund wäre somit nicht erfolgreich.
LAG Berlin v. 1.3.2005 – 7 TaBV 2220/04. Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte.
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