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Gesamtbetriebsrat - übernimmt Nachrücker im BR automatisch dessen Funktion im GBR?

E
eschti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eins unser Betriebsratsmitglieder bedauerlicherweise hat sein Amt niedergelegt. Die Person war gleichzeitig auch im Gesamtbetriebsrat tätig und dort stellvertretende Vorsitzende. Ich bin das Ersatzmitglied für diese Person. Rücke ich jetzt automatisch als Gesamtbetriebsratsmitglied nach oder muß neu gewählt werden? Muß der stellvertretende Vorsitzende im Gesamtbetriebsrat neu gewählt werden? Wie sieht die Lage aus? Wir sind uns da nämlich nicht sicher! Bedanke mich schon mal jetzt für die Info!

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

09.11.2006 um 10:28 Uhr

Euer erster stellvertretender GBR-Delegierter rückt in den GBR nach (vgl §47 (3) BetrVG). Ihr solltet entsprechend einen neuen stellvertretenden Delegierten wählen. Gibt es diesen stellv. Delegierten nicht, müßt ihr einen neuen Delegierten UND den Stellv. neu wählen. Der GBR wählt einen neuen Stellv. GBRV (§ 51 iVm § 26 BetrVG).

Automatisch geht an diesen beiden Punkten gar nichts

B
Bergmann

09.11.2006 um 10:34 Uhr

§47 (3) BetrVG :Der Betriebsrat hat für jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen und die Reihenfolge des Nachrückens festzulegen.

Aus deinen Informationen (wie war das mit der Glaskugel ?) lese ich heraus-

-du bist Ersatzmitglied für diese Person
Also: Du bist Nachrücker für das BRM,also im BR Gremium drin.Das BR Gremium legt den Nachrücker für den GBR fest,du könntest im GBR sein.Soweit so gut, §51 Geschäftsführung ...Wahl Vors. und stellv. Vors. GBR gelten §26

§26 Bei Verlust des Amtes ist unverzüglich eine Neuwahl zu erfolgen !

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