Erstellt am 08.11.2006 um 20:38 Uhr von harald
betriebsratarbeit hat vorang
Erstellt am 09.11.2006 um 01:22 Uhr von Heini
Dann verhinderst Du die Teilnahme an den BR Sitzungen doch selber.
Der AG erfährt von dem Vors doch sicherlich rechtzeitig, das er zu einer BR Sitzung eingeladen hat.
Somit meldest Du dich zum Beginn der Sitzung bei deinem unmittelbaren Vorgesetzten ordentlich ab und gehst. Eine Genehmigung durch den AG bedarf es nicht.
Gibt es nun Probleme im betrieblichen Ablauf, hat der AG es versäumt die Abwesenheit entsprechend zu organisieren.
Erstellt am 09.11.2006 um 11:24 Uhr von Ralf-Fossi
Hallo Dieter,
dein Kollege, der stellvertretende Vorsitzende (weshalb lädt der Vorsitzende eigentlich nicht ein? Ist normalerweise seine Aufgabe, außer wenn krank, Urlaub, etc.). hat dich ordnungsgemäß zur Sitzung am x.xx.xxxx um xx Uhr eingeladen. Dann hast du auch zu dieser Zeit zu erscheinen! Du mußt deinem Vorgesetzten nur rechtzeitig (natürlich nicht 30 Min. vorher) bescheid geben, das du an der Sitzung teilnehmen mußt. Wie einer der Kollegen bereits vorher erwähnte: Bettriebsratarbeit hat Vorrang vor betrieblicher Arbeit, außer du bist vielleicht bei der Feuerwehr. Da ist es hinsichtlich irgendwelcher Einsätze schon etwas anders geregelt. Dein Vorgesetzter kann auch nicht sagen, nein, das geht jetzt nicht. Dann würde er die BR-Arbeit behindern. Und dies könnte Konsequenzen für deinen Vorgesetzten haben.
Also, rechtzeitig zur BR-Sitzung beim Vorgesetzten abmelden, damit dieser ggf. Ersatz für diese Zeit planen und herbeischaffen kann.
Ich denke nicht, das dein Kollege dich in irgendeiner Weise hindern will. Er kann schließlich nicht die BR-Sitzung nach jedermanns betrieblichen Wünschen planen, oder? Habt Ihr nicht regelmäßig an gleichen Wochentagen die BR-Sitzung?
Gruß
Ralf-Fossi