Wahl des Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats - wie?
in unserem Unternehmen besteht bereits ein GBR. Nun nach den neuen Wahlen wurden neue Mitglieder für den GBR bestellt. Wie läuft nun das Wahlverfahren für den Vorsitz und seinen stellvertreter???
Community-Antworten (2)
08.11.2006 um 22:08 Uhr
Hallöle ! Normalerweise, wenn am Hauptsitz Eurer Firma kein BR Besteht, ruft der wählerstärkste BR zur konstituierenden Sitzung des neuen GBR auf und zwar zügig. Auf dieser Sitzung übernimmt entweder der BR Vorsitzende vom Hauptsitz oder eben der wählerstärkste BR und dessen Vorsitzenden zuerst die Sitzungsleitung zur Wahl eines Wahlleiters und dann wird im Rahmen das § 47 Betr. VG Stimmgewichtung dr Vorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt. Empfehlenswert wäre es auch gleich einen Schriftführer und den Betriebsausschuss des GBR zu wählen. Wenn der neue GBR Vorsitzende gewählt ist übernimmt er dann die Leitung der weiteren Wahlgänge.
Grüssle Alter Betriebsrat und auch Gesamtbetreibsrat
09.11.2006 um 10:26 Uhr
Hallo "Alter Betriebsrat und Gesmtbetreibsrat",
Haniball hatte doch geschrieben: "in unserem Unternehmen besteht bereits ein GBR.", wieso sollte da irgendwer zur "konstituierenden Sitzung des neuen GBR" aufrufen?
Verwandte Themen
Nich korrekte Wahl des Betriebsratvorsitzenden
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hier folgende Frage stellen! Wir haben einen Betriebsrat gewählt, der Betriebsrat wiederum hat seinen Vorsitzenden und Stellvertreter gewählt. Nach zwe
Ablauf einer Vorstandswahl
ÄlterHallo zusammen, ich bin zum ersten mal Betriebsratsmitglied und habe nach unserer konstituierenden Sitzung und der Wahl des Vorstandes das Gefühl, dass die Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden nic
Gesamtbetriebsrat - muss über eine Sitzung des Gesamtbetriebsrats beschlossen werden?
ÄlterHallo, muss über eine Sitzung des Gesamtbetriebsrats beschlossen werden, oder langt es wenn der GBR-Vorsitzende zur Sitzung einläd? Danke im vorraus Jens9
Protokolle des Gesamtbetriebsrats
ÄlterHallo zusammen, Hat ein Betriebsratsmitglied, nicht Mitglied im Gesamtbetriebsrat, ein Einsichtsrecht in die Protokolle des Gesamtbetriebsrats.
Leistungsbeurteilung durch GBR - reicht ein Beschluß des Gesamtbetriebsrats aus, abweichend vom Tarifvertrag eine Leistungsbeurteilung auf alle weiteren Standorte einzuführen?
ÄlterGuten morgen zusammen, reicht ein Beschluß des Gesamtbetriebsrats aus , abweichend vom Tarifvertrag eine Leistungsbeurteilung auf alle weiteren Standorte einzuführen ohne das der örtliche Betriebsr