Erstellt am 08.11.2006 um 21:08 Uhr von Alter Betriebsrat
Hallöle !
Normalerweise, wenn am Hauptsitz Eurer Firma kein BR Besteht, ruft der wählerstärkste BR zur konstituierenden Sitzung des neuen GBR auf und zwar zügig. Auf dieser Sitzung übernimmt entweder der BR Vorsitzende vom Hauptsitz oder eben der wählerstärkste BR und dessen Vorsitzenden zuerst die Sitzungsleitung zur Wahl eines Wahlleiters und dann wird im Rahmen das § 47 Betr. VG Stimmgewichtung dr Vorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt. Empfehlenswert wäre es auch gleich einen Schriftführer und den Betriebsausschuss des GBR zu wählen. Wenn der neue GBR Vorsitzende gewählt ist übernimmt er dann die Leitung der weiteren Wahlgänge.
Grüssle
Alter Betriebsrat und auch Gesamtbetreibsrat
Erstellt am 09.11.2006 um 09:26 Uhr von Ramses II
Hallo "Alter Betriebsrat und Gesmtbetreibsrat",
Haniball hatte doch geschrieben: "in unserem Unternehmen besteht bereits ein GBR.", wieso sollte da irgendwer zur "konstituierenden Sitzung des neuen GBR" aufrufen?