Verweigerung der Kur - genau wie bei der Urlaubsplanung?
Kann der Arbeitgeber seinen Einspruch gegen eine Kur im Dezember erheben, mit der Begründung, da wir eine Handelseinrichtung sind und die meisten Umsätze im Dezember gemacht werden, genau wie bei der Urlaubsplanung zu verfahren, welche sich nach den betrieblichen Erfordernissen richtet und deshalb die Zustimmung zur Kur verweigern?
Community-Antworten (1)
08.11.2006 um 18:47 Uhr
Hallo,
der AG kann gar nichts verweigern, wenn es sich um eine Maßnahme iSv § 9 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz handelt und der AN seinen Pflichten gem. § 9 Abs. 2 nachgekommen ist. Der AN gilt während der Maßnahme als arbeitsunfähig.
Albarracin
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