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Kündigung einer BV - wann wirksam?

R
Rainer
Jan 2018 bearbeitet

Uns wurde eine Betriebsvereinabrung gekündigt.

In der BV hieß es sie ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ohne

Nachwirkung kündbar. Folgende Zeitabläufe

Mündliche Ankündigung 18.10.006

Am 31.Okt 2006 um 10:55 wurde mir die Kündigung mit Datum vom 27.10.06 zugefaxt. Das Original der Kündigung erhielt ich mit der Hauspost am 06.11.06 ich bin der Meinung das die Kündigung der BV zum 31.01.07 unwirksam ist da ich das Original erst im November erhielt. Bitte eure Meinung

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Community-Antworten (2)

W
w-j-l

09.11.2006 um 12:55 Uhr

Die Kündigung an sich ist m.E. in jedem Falle wirksam da sie erklärt wurde. Aufgrund der Zustellung per Fax halte ich auch das Datum 31.1.07 für korrekt. Selbst wenn nicht, so ergäbe sich aber lediglich eine (automatische) Verschiebung auf den 28.2.07

M
matze83

09.11.2006 um 15:12 Uhr

HI

die Kündigung ist erst dann wirksam wenn sie bei dir eingegangen ist. Dies ist sie am 06.11.06, da die Kündigung per Fax keine Rechtswirksamkeit entfaltet. Somit ist sie zum 28.02.07 gekündigt.

MFG

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