Erstellt am 09.11.2006 um 08:58 Uhr von Edelweis
In der Regel sind die Vorsorgeuntersuchungen über die Vorschriften der BG geregelt und legt auch den Personenkreis fest z.B. Gehörtest für alle MA. die in Lärmbereichen arbeiten; Sehtest's bei Bildschirmarbeitsplätzen usw. Meines Wissens gibt es kein MItbestimmungsrecht, da es sich um "Vorschriften" handelt; und deren Einhaltung wiederum muss der BR unterstützen und kontrollieren.
Edelweis
Erstellt am 09.11.2006 um 09:57 Uhr von Stecker
Danke Edelweiß und einen schönen Tag für Alle