Erstellt am 07.11.2006 um 11:50 Uhr von tamirasun
Hey edjoeddy...
Sie müssen sich 3 Monate vor Ausbildungsende beim Arbeitsamt ´voraussichtliche Arbeitslos`melden.
Das kann man im Notfall auch zurücknehmen.
Selbiges gilt auch für Mitarbeiter, die nicht wissen ob ihr Arbeitsvertrag verlängert wird.
Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!!
LG
Erstellt am 07.11.2006 um 19:31 Uhr von edjoeddy
konntest du. hartz 4 oder arbeitslosengeld?
Erstellt am 07.11.2006 um 20:33 Uhr von Kölner
@edjoeddy
Alg I.
Das ALG I richtet sich nach dem sog. Bemessungsentgelt. Das Bemessungsentgelt wiederum ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Das Bemessungsentgelt errechnet sich aus dem Bruttoentgelt abzüglich
- Beiträge zur Sozialversicherung (pauschal 21 %)
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
Das wiederum ergibt das Nettoentgelt/Leistungsentgelt.
ALG I = Nettoleistungsentgelt x Leistungssatz.
Bei ledigen Menschen beträgt der Leistungssatz 60%.