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Übernahme von Azubi oder Arbeitsamt?

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edjoeddy
Jan 2018 bearbeitet

Hey! Hoffe ihr könnt mir schnell weiterhelfen! Azubis die nicht übernommen werden müssen sich ja arbeitslos melden,sofern sie nichts anderes gefunden haben!aber gf entscheidet erst nach abschlussprüfung. bekommen überhaupt frisch ausgelernte arbeitslosengeld und müssen sie sich schon vorher beim arbeitsamt melden? danke im Vorraus mfg

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Community-Antworten (3)

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tamirasun

07.11.2006 um 12:50 Uhr

Hey edjoeddy...

Sie müssen sich 3 Monate vor Ausbildungsende beim Arbeitsamt ´voraussichtliche Arbeitslos`melden.

Das kann man im Notfall auch zurücknehmen.

Selbiges gilt auch für Mitarbeiter, die nicht wissen ob ihr Arbeitsvertrag verlängert wird.

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!!

LG

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edjoeddy

07.11.2006 um 20:31 Uhr

konntest du. hartz 4 oder arbeitslosengeld?

K
Kölner

07.11.2006 um 21:33 Uhr

@edjoeddy Alg I. Das ALG I richtet sich nach dem sog. Bemessungsentgelt. Das Bemessungsentgelt wiederum ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Das Bemessungsentgelt errechnet sich aus dem Bruttoentgelt abzüglich

  • Beiträge zur Sozialversicherung (pauschal 21 %)
  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag Das wiederum ergibt das Nettoentgelt/Leistungsentgelt. ALG I = Nettoleistungsentgelt x Leistungssatz. Bei ledigen Menschen beträgt der Leistungssatz 60%.

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