ich bin neu hier im Forum und habe meinen Beitrag versehentlich 2x gesendet. Ich bitte um Nachsicht.
unser BR besteht aus 11 Mitgliedern. Aufgrund der Größe unseres Unternehmens sind 2 Personen für die BR-Tätigkeit freigestellt. Es soll ein Urteil aus 1974 geben, wonach auch die anderen Mitglieder ein Recht auf eine 30%tige Freistellung ihrer Arbeitszeit haben. Ist dieses Jemanden bekannt und kann hier evtl. eine Quelle zu nennen (z.B. AZ oder ähnliches), Ich habe bisher nichts darüber gefunden.
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