W.A.F. LogoSeminare

Urteil von 1974

S
skysurfer5
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe meinen Beitrag versehentlich 2x gesendet. Ich bitte um Nachsicht.

unser BR besteht aus 11 Mitgliedern. Aufgrund der Größe unseres Unternehmens sind 2 Personen für die BR-Tätigkeit freigestellt. Es soll ein Urteil aus 1974 geben, wonach auch die anderen Mitglieder ein Recht auf eine 30%tige Freistellung ihrer Arbeitszeit haben. Ist dieses Jemanden bekannt und kann hier evtl. eine Quelle zu nennen (z.B. AZ oder ähnliches), Ich habe bisher nichts darüber gefunden.

5.00703

Community-Antworten (3)

F
Fayence

04.11.2006 um 10:03 Uhr

skysurfer5, ein solches Urteil wirst Du lange suchen können! Schau mal in diesen Link, der Artikel geht sehr ausführlich auf die Freistellung nach § 37 Abs. 2 BetrVG ein.

http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7261.pdf

S
skysurfer5

04.11.2006 um 10:25 Uhr

Hallo Fayence,

danke für den Link. Ich lese es mir gleich durch.

skysurfer5

H
Heini

04.11.2006 um 18:49 Uhr

Neben den BR Kollegen die per Gesetz von ihrer arbeitsvertraglichen Arbeit freizustellen sind, hat JEDES BR Mitglied die Möglichkeit sich SELBST oder aber auch durch Beschluss des BR, für notwendige Betriebsratsarbeit freizustellen. Die Freistellung bedarf nicht der Zustimmung des AG. Die ordentliche Abmeldung bei dem nächsten Vorgesetzten unbedingt beachten.

Ihre Antwort