Erstellt am 03.11.2006 um 07:35 Uhr von Konrad
Hallo
das ist leider oft so bei Frischlingen. Teile Eurem GF mit, dass dieBR-Wahl stattgefunden hat, ihr Euch an Regeln und Gesetze halten werdet. Ihr aber auch das selbe erwarten könnt, im § 74 BetrVG sind die Grundsätze der Zusammenarbeit
AG -BR festgelegt. Ihr an einer positiven vertrauensvollen Zus.Arbeit interessiert seid.
Sollte dies alles nichts nützen, dann Gewerkschaft um Unterstützung bitten, oder Rechtsanwalt per BR- Beschluß in dieser Sache tätig zu werden beauftragen.
Erstellt am 03.11.2006 um 12:22 Uhr von Walter
Hallo Konrad
dieses Verhalten kennen wir ebenfalls. Wir haben der GL klargemacht, daß wir eine Betriebsversammlung durchführen werden wo dieses Verhalten der einzige Tagesordnungspunkt ist. Die Unruhe die dadurch im betrieb entsteht hat dann alleine die GL zu verantworten! Das hat gewirkt und unsere Sitzungen sind seitdem so wie wir sie uns vorstellen.
Alles Gute Walter
Erstellt am 03.11.2006 um 12:31 Uhr von Walter
Hallo Konrad
macht Euerer GL klar, daß ihr eine Betriebsversammlung durchführen werdet bei der das Verhalten der GL der einzige Tagesordnungspunkt ist. Die Unruhe die dadurch in der firma entsteht hat dann die GL zu verantworten! Bei uns hat das geklappt die Bereitschaft der GL war sofort vorhanden die Betriebsversammlung war nicht notwendig. Viel Erfolg Walter
Erstellt am 03.11.2006 um 13:04 Uhr von Walter
Hallo Ich
Ihr solltet Euerer Gl deutlich machen, daß Ihr eine Betriebsversammlung durchführen werdet wo das Verhalten der GL ausführlich dargestellt wird. Die zu erwartende Unruhe im Betrieb hat dann die GL zu verantworten. Das hat bei uns prima geklappt noch vor der Betriebsversammlung wurde uns die Teilnahme bei den zukünftigen Sitzungen zugesichert. Viel Erfolg Walter
Erstellt am 03.11.2006 um 14:36 Uhr von Fayence
Walter,
dadurch, dass Du Deinen Vorschlag 3x variierst, wird er nicht besser!
Konrad,
ich würde doch eher vorschlagen, den AG durch uniformierte Polizeibeamte vorführen zu lassen!
Erstellt am 03.11.2006 um 14:53 Uhr von Fayence
Ich,
aus einem 1x nicht erschienen sein, solltet Ihr als BR kein "andauerndes ignoriert werden" machen! Würde ganz einfach eine weitere Einladung aussprechen:
Sehr geehrte G.Schäftsführung,
leider konnten Sie den von uns zuletzt vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen.
Im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit möchten wir folgende Themen mit Ihnen erörtern:
TOP 1: ...
TOP 2: ...
TOP 3: ...
Als neuen Termin schlagen wir ..... um ..... Uhr vor. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, erbitten wir Ihren Vorschlag bis zum ...
MfG
Erstellt am 03.11.2006 um 15:32 Uhr von Fayence
Ramses II,
das wiederum verwundert mich nicht! ;-)))
Erstellt am 03.11.2006 um 19:54 Uhr von harald
wenn menschen probleme haben sollten längst verstorbene ägypter schweigen.
es ist schon richtig. viele denken"die haben einen Betriebsrat na und" also erst mal langsam, noch mal einladen, kommt wieder keiner ohne entschuldigung beschluss fassen und zum anwalt gehen. der soll erst mal schreiben. ändert sich nichts soll er klagen. Manche bosse sind halt harte klötze. da helfen nur harte keile. wenn sie merken daß ihr auch ernst machen könnt werden sie in der regel umgänglicher. aber immer daran denken. wenn ihr mit klage droht müsst ihr auch klagen. sonst nutzt sich die drohung schnell ab. Wenn ihr zu lange wartet werdet ihr gefrustet und macht irgentwann nix mehr oder reagiert über. übrigends, mit einer betriebsversammlung würde ich nicht drohen. die macht ihr alle drei monate sowiso