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Schwerbehindertengesetz

S
sarmale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ihr Lieben. Ich bin´s schon wieder. Mein AG beruft sich immer wieder bei Bewerbungen/ Einstellungen und Versetzungen auf das alte Schwerbehindertengesetz ( §14 ,Abs.1 Satz 1), dass es bereits seit 01.07.2001 nicht mehr gibt, weil es ja den SGB IX gibt, und da ist es meines Wissens der § 81, Abs.1. zu diesem Thema. Meinen AG habe ich nachweislich bereits vor einem Jahr darauf aufmerksam gemacht, aber es tut sich nichts. Liege ich jetzt falsch, oder ist er auf beiden Ohren taub. Kann ich diese Ignoranz als einfachen Formfehler definieren, oder ist das mehr?

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Community-Antworten (3)

U
uhu

30.03.2009 um 15:24 Uhr

@sarmale frag doch mal beim Integrationsamt eine Schulung für deinen AG bzw. Personalchef an;

J
Joachim_N

30.03.2009 um 17:08 Uhr

Gib ihm doch einfach mal das Urteil, das ich dir gepostet habe zum lesen. Das kann ansonsten ganz schön teuer für ihn werden. Da spielen ja jetzt auch noch die Regelungen aus dem AGG mit.

J
Joachim_N

30.03.2009 um 17:18 Uhr

Wenn der AG weiterhin auf Fragebögen nach der Schwerbehinderung fragt und es danach nicht zu einer Einstellung kommt dürfte er wohl die vorgesehen Entschädigung aus dem AGG bezahlen.

§ 15 Entschädigung und Schadensersatz AGG

  1. Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre.

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