Erstellt am 30.03.2009 um 13:24 Uhr von uhu
@sarmale
frag doch mal beim Integrationsamt eine Schulung für deinen AG bzw. Personalchef an;
Erstellt am 30.03.2009 um 15:08 Uhr von Joachim_N
Gib ihm doch einfach mal das Urteil, das ich dir gepostet habe zum lesen. Das kann ansonsten ganz schön teuer für ihn werden.
Da spielen ja jetzt auch noch die Regelungen aus dem AGG mit.
Erstellt am 30.03.2009 um 15:18 Uhr von Joachim_N
Wenn der AG weiterhin auf Fragebögen nach der Schwerbehinderung fragt und es danach nicht zu einer Einstellung kommt dürfte er wohl die vorgesehen Entschädigung aus dem AGG bezahlen.
§ 15 Entschädigung und Schadensersatz AGG
2) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre.