Hallo, ihr Lieben. Ich bin´s schon wieder. Mein AG beruft sich immer wieder bei Bewerbungen/ Einstellungen und Versetzungen auf das alte Schwerbehindertengesetz ( §14 ,Abs.1 Satz 1), dass es bereits seit 01.07.2001 nicht mehr gibt, weil es ja den SGB IX gibt, und da ist es meines Wissens der § 81, Abs.1. zu diesem Thema. Meinen AG habe ich nachweislich bereits vor einem Jahr darauf aufmerksam gemacht, aber es tut sich nichts. Liege ich jetzt falsch, oder ist er auf beiden Ohren taub. Kann ich diese Ignoranz als einfachen Formfehler definieren, oder ist das mehr?