Lehrmaterial zur Prüfung
Unser Lehrling möchte zur Prüfung einen Vorbereitungskurs besuchen, der von der Berufsschule angeboten wird. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Kurs zu bezahlen?
Community-Antworten (1)
03.11.2006 um 11:10 Uhr
Hallo Marian, der AG ist nicht verpflichtet es zu bezahlen, aber im Intresse seinerseits sollte der AG an einen positiven Abschluss seiner Azubis interresiert sein. Wir haben mit der Personalabteilung die Vereinbarung getroffen das der AG die Kosten für den Vorbereitungskurs übernimmt. Welcher AG hat es schon gerne wenn seine Azubis durchfallen. Hier sollte aber auch beachtet werden das es der Wunsch des Azubi ist, an diesem Kurs teilzunehmen. Nur so wird der Kurs auch etwas bringen. MFG Franky
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