Kurzfristig keinen Arbeitseinsatz
Hallo zusammen, am vergangenen Mittwoch sollten Daten für einen Druckauftrag kommen, die eine Mitarbeiterin bearbeiten sollte. Somit wäre sie die einzige gewesen, die an dem Tag erscheinen mußte. Dienstag Abend um 17.09 Uhr bekam sie eine Mail, daß die Daten nicht kommen, der Auftrag nicht gedruckt wird und sie somit am Feiertag frei hätte. Prima, nur wie schreibt sie das auf ihren Tageszettel auf? Ich weiß, das die Firma ihr den Tag bezahlen muß, aber unter welchem Paragraphen finde ich dazu etwas? Bisher wurde es hier so gehandhabt, wer nicht da war, schrieb auch nichts auf. Da wir aber jetzt ein neuer Betriebsrat sind, möchte ich das hier alles richtig läuft.
Community-Antworten (6)
02.11.2006 um 22:24 Uhr
BGB § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug, wenn a) der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber anbietet (der Arbeitnehmer muß in Person zur rechten Zeit am rechten Ort sein und versuchen, dort seine Arbeitsleistung in der vertraglich geschuldeten Art und Weise zu erbringen), b) der Arbeitnehmer zur Leistung bereit und imstande ist und c) der Arbeitgeber die angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt. Vgl. § 293 BGB.
03.11.2006 um 10:29 Uhr
Ramses, "Üblicherweise lässt man diese Tage frei und der AG ermittelt selber die Entgeltfortzahlung." Es ist ja immer etwas gefährlich, Dir zu widersprechen. Aber auch bei uns ist ein derartiges, von Dir beschriebenes Vorgehen nicht üblich und jetzt schreib nicht, dass wir dann zu den Ausnahmen gehören...
03.11.2006 um 10:44 Uhr
Ramses, Scherzkeks...;-) Wir müssen am z.B. Ostermontag aufschreiben, welche Stunden dort geleistet wurden und in einer Extaspalte für Zuschläge die Feiertagszuschläge eintragen. Wer nichts einträgt, bekommt auch nichts. Anders sieht es in unseren Pflegeheimen mit elektonischer Zeiterfassung aus, die haben ja keine Stundenkarten mehr...
03.11.2006 um 12:28 Uhr
Mich macht die Überschrift im Zusammenhang mit der Fragestellung stutzig!
majojon, wie erklärt sich Deine Überschrift "Kurzfristig kein Arbeitseinsatz"? Handelt es sich um eine freie Mitarbeiterin? Oder hat die Kollegin einen Arbeitsvertrag nach §12 TzBfG?
P.S. Das ArbZG in Bezug auf die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen habe ich an dieser Stelle bewusst noch nicht berücksichtigt!
13.11.2006 um 21:11 Uhr
Hallo zusammen, leider hatte ich keine Möglichkeit diese Antworten abzurufen, deswegen melde ich mich erst jetzt - sorry!
Wir sind eine Druckerei und arbeiten von Sonntag bis Freitag und auch an Feiertagen, wenn Arbeit da ist. Von daher schreiben wir sowieso Tageszettel für die Feiertage. Wenn wir aber an den Tagen arbeiten müssen, schreiben wir zwei Zettel. Auf unseren Tageszettel müssen wir (für die Abrechnung mit den Kunden) genau aufschreiben, wie lange wir für welchen Auftrag gebraucht haben. Und da ist der Knackpunkt! Was schreibt sie auf? Unser Anwalt hat mir (in einem anderen Zusammenhang) gesagt, daß eine bestimmte Zeit vorher bekannt sein muß, ob man an dem gewünschten Tag arbeiten muß. Ansonsten muß der AG den Tag bezahlen, da man ja seine Freizeit danach gerichtet hat und wenn die Ankündigung, nicht arbeiten zu müssen, zu spät kommt, ist man im Nachteil. Was soll ich der Kollegin raten?
13.11.2006 um 21:41 Uhr
majojon, verstehe Deine Frage nicht!
TzBfG § 12 (Arbeit auf Abruf) zum Zweiten...! Schon mal reingeguckt?
Verwandte Themen
Wahl Neue Arbeitnehmer ohne Arbeitseinsatz
ÄlterWir haben 70 Tage Verträge ausgegeben zum 1.3. 2022 Zum Zeitpunkt der Wahl gibt es noch keinen Arbeitseinsatz,sind diese Mitarbeiter wahlberechtigt?
Rufbereitschaftsvergütung
ÄlterAb 01.06.2007 soll in meinem Unternehmen eine neue BV zur Rufbereitschaft gelten. An der Erstellung und Verhandlung der BV konnte ich leider nicht teilnehmen. Sonst hätte ich mich bestimmt vehement ge
Arbeitseinsatz eines Betriebsrates.
ÄlterDarf ich als Betriebsrat in dem Bereich den ich betreue jederzeit einen Arbeitseinsatz durchführen ohne Zustimmung des Bereichsbetreunden Vorgesetzten - Arbeitgeberseitig .
BRV und auswärtiger Arbeitseinsatz
ÄlterDer BRV soll zu einen unbefristetem Arbeitseinsatz (mind. 40 Stunden/Woche) ausserhalb des Betriebes (angewiesen werden / mehrere hundert Kilometer entfernt). Wo sind die betriebsverfassungsrechtlich
Ist ein Arbeitseinsatz von 30 Minuten als 2. Tagesschicht zulässig?
ÄlterIst ein Arbeitseinsatz von 30 Minuten als 2. Tagesschicht zulässig? Der AG ist ein Verein der behinderte Menschen betreut und pflegt.Die Kollegin hat eine 40% Stelle.Am Vormittag hat sie einen 4stünd