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Arbeitseinsatz eines Betriebsrates.

S
Stoicescu
Jan 2018 bearbeitet

Darf ich als Betriebsrat in dem Bereich den ich betreue jederzeit einen Arbeitseinsatz durchführen ohne Zustimmung des Bereichsbetreunden Vorgesetzten - Arbeitgeberseitig .

5.68905

Community-Antworten (5)

P
pirat

02.12.2007 um 16:20 Uhr

@Stoicescu, äh? betreue als was? Arbeitseinsatz.... als was? Wozu? ....Bereichsbetreunden Vorgesetzten - Arbeitgeberseitig....hä? " Sorry, Bahnhof?

I
Immie

02.12.2007 um 16:41 Uhr

@Stoicescu Wenn du meinst,das du deine Kollegen am Arbeitsplatz aufsuchen möchtest, nachdem du dich abgemeldet hast... Das darfst du... Oder...?????

M
Mona-Lisa

02.12.2007 um 17:01 Uhr

@Stoicescu, eine Zustimmung brauchst du wirklich nicht, aber zwei Voraussetzungen müssen gegeben sein.

"....Zum einen muss es sich um die Durchführung von BR-Aufgaben [...] handeln, zum anderen muss die Arbeitsbefreiung zur ordnungsgemäßen Durchführung dieser Aufgaben erforderlich [...] sein.

§ 37 BetrVG DKK, III. Arbeitsbefreiung (Abs. 2) RN. 15

..... und wieder zurückmelden, wenn du die Betriebsratstätigkeit beendet hast!

@pirat, heute ein wenig schwer von Begriff? ;-))

F
Frosch

02.12.2007 um 17:28 Uhr

Hab den aber auch nicht gleich verstanden.

Ob die Arbeitsbefreiung erforderlich war entscheidest übrigens im Zweifel nur du, da Betriebsratsarbeit in der Regel während der AZ durchgeführt wird, darf dein AG nicht argumentieren du könntest auch nach der AZ mit deinen Kollegen entsprechende Gespräche führen.

P
pirat

02.12.2007 um 17:35 Uhr

Ahoi, Moni-Lisi

grammatisch, kann ich nur sagen "Zwiebelfisch". Gut daß du den (Be)griff raus hast....():o)

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