Arbeitsgruppe ohne den kompletten BR ?
hallo, wir sind 5 BR-Mitglieder. Vor kurzem hat der BR eine 3köpfige Arbeitsgruppe gebildet, um mit der GL über home-office zu sprechen. Daraus soll eine Betriebsvereinbarung werden. Inwiefern ist es zulässig, dass 2 Mitglieder gar nicht informiert worden sind, dass der BR solche Maßnahmen ergriffen hat : Noch nicht mal eine Zwischeninfo gegeben.
Community-Antworten (4)
03.11.2006 um 12:33 Uhr
@chaku,
Sinn einer Arbeitsgruppe/Ausschuss ist doch, Vorarbeit zu leisten. Dazu gehört auch, Entwürfe für eine Betriebsvereinbarung auszuarbeiten.
Fordere deinen BRV auf, dieses Thema (Zwischeninformation!) auf die nächste Tagesordnung zu nehmen.
03.11.2006 um 21:17 Uhr
infos sollten selbstversatändlich sein. die bv kann nur auf einer sitzung des br beschlossen werden. da sind die 2 dabei und es wird abgestgimmt 3 zu 2??? es ist fraglich ob es sinn macht bei einem so kleinen betriebsrat arbeitsgruppen zu bilden
03.11.2006 um 21:37 Uhr
@ chaku
"Vor kurzem hat der BR eine 3köpfige Arbeitsgruppe gebildet..." "Inwiefern ist es zulässig, dass 2 Mitglieder gar nicht informiert worden sind, dass der BR solche Maßnahmen ergriffen hat..."
Was denn nun? Habe da ein Verständnisproblem; wie kann ein BR=5 BRM eine AG bilden, wenn 2 BRM davon nichts wissen?
03.11.2006 um 22:00 Uhr
chaku, die Frage ist: Wissen die restlichen zwei nichts von der Arbeitsgruppe oder wissen sie nicht, was die Arbeitsgruppe bislang verhandelt hat?
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