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Gils Hausrecht des Chefs auch im BR-Büro?

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben festgestellt, dass unser Schloss für die Tür zum Betriebsratsbüro in der Schließanlage enthalten ist. 30 Kollegen haben einen Generalschlüssel und können somit auch ins BR-Büro. Wir haben nun beschlossen und beantragt, dass wir ein separates Zylinderschloss bekommen und für den Notfall ein Ersatzschlüssel neben der Tür in einem "Feuermelder-Kasten" deponiert wird. Der Chef sagt, er will auch im BR-Büro seine "Hausherren-Funktion" (Zitat!) ausüben, wir bekommen kein separates Schloss. Ein eigener Schließkreis ist zu teuer. Hat der tatsächlich in unserem BR-Büro das Hausrecht?

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Community-Antworten (7)

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Former

09.04.2010 um 01:09 Uhr

Hallo seesee,

Nein, im BR-Büro hat der Chef kein Hausrecht

Euer Anliegen ist berechtigt, euer Vorschlag ist einleuchtend, verhältnismässig,notwendig und vernünftig das wird wohl ein Richter auch so erkennen

also Beschluß fassen, AG eine Frist setzen und dann mit Anwalt und Arbeitsgericht durchsetzen

S
StuWa

09.04.2010 um 01:52 Uhr

Sehe ich genauso wie Former!

Und bis dahin mal 10 EUR investieren und im Baumarkt einen hundsordinären Zylinder kaufen und austauschen ;-) Die entsprechende Anzahl an Schlüsseln kriegt Ihr da auch direkt gemacht - nur der Chef hat keinen ;-)

P
pirat

09.04.2010 um 10:17 Uhr

@seesee, ergänzend zu meinen Vorschreibern..... Schlüsselstellung: sehr gerne hergenommene Killerphrasen wie aus Sicherheitsgründen (Brand usw.) sind mit dem vorgeschlagen Feuermelder-Kasten beantwortet.

Niemand, schon garnicht der AG, darf die Räume des BR ohne Euren Willen öffnen oder betreten. Urteil gefällig, Grundsätzlich Hausrecht des Betriebsrats am Betriebsratsbüro LAG Nürnberg vom 01.04.1999; Az.: 6 Ta 6/99

B
bubie

09.04.2010 um 10:34 Uhr

also wir haben aus platzgründen momentan kein betriebsratsbüro, sondern einen abgetrennten bereich in einem größeren konferenzraum, der nicht häufig genutzt wird. da wir aber unseren schrank abschließen können, ist uns das herzlich wurst, ob der chef auf unseren leeren tisch glotzt oder die putzfrau. man muss nciht alles, was man bekommen könnte, auch ausreizen, vorallem, wenn die firma nicht so sonderlich groß ist.

aber abgesehen davon, habt ihr natürlich das recht auf ein separates schloss und eigene schlüssel.

mfg bubie

G
geploeg

09.04.2010 um 10:57 Uhr

EInfach mal die Kommentare zu §40 BetrVG lesen. Da steht alles drin. Ich denke ein MUSS für jeden BR: FITTING

P
pirat

09.04.2010 um 11:03 Uhr

@Bubie, "herzlich wurst, ob der chef auf unseren leeren tisch glotzt oder die putzfrau", Ort des Geschehens:Tenor Grenzen ausreitzen na ja bei persönlichen, vertraulichen Gesprächen MA/BR hätte ich mit dem Glotzen schon ein Problem...

B
bubie

09.04.2010 um 12:54 Uhr

@pirat: bei sitzungen sind wir natürlich alleine, aber sonst haben wir in dem "büro" nichts rumliegen, da alles weggesperrt ist. wenn unser direkter vorgesetzter nicht in unserem arbeitsbüro ist, halten wir die sitzung auch mal in unserem arbeitsbüro ab, was für uns praktischer ist, wenn wir nicht ganz viel ruhe für irgendwas brauchen.

wir möchten nicht alle möglichkeiten des betriebsrates ausschöpfen, was auch zu einem besseren verhältnis zur geschäftsleitung führt, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. man hat gewisse rechte als betriebsrat und wer mag, kann diese auch gerichtllich durchsetzen, uns ist damit aber nicht geholfen.

mfg bubie

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