Überstunden verweigern während anhaltender Tarifverhandlungen
Guten Tag,
wir BR-Mitglieder (und in der Tarifkommission) wurden in Gesprächen nach den Tarifverhandlungen von der Gewerkschaft gebeten als Druckmaßnahme keine Überstunden mehr zu genehmigen solange die Tarifverhandlungen anhalten. Jetzt habe ich bedenken bei dieser Maßnahme mitzumachen.
Ich glaube als BR Mitglied ist es uns untersagt in den Arbeitskampf einzugreifen. In meinen Augen ist eine solche Maßnahme gleich einem Aufruf zum Arbeits-Boykott.
Kann mir bitte jemand sagen wie da die rechtliche Seite aussieht!?
Besten Dank
Community-Antworten (7)
02.11.2006 um 16:06 Uhr
Hallo Controller es sind 2 Dinge zu unterscheiden. Der BR ist nicht berechtigt im Gegensatz zur Gewerkschaft zum Streik aufzurufen. Aber der BR hat im Rahmen seiner Tätigkeit Mitbestimmung bei Mehrarbeit/Überstunden. Der Betriebsrat kann und sollte ganz legal die bestehende Tarife und Gesetze genau auslegen, d. h. auch mal Mehrarbeit ablehnen. Dies hat mit Arbeitskampf nichtz zu tun!
Gruß Konrad
02.11.2006 um 16:49 Uhr
Danke Konrad,
ich glaube ich verstehe was Du meinst. Das Problem ist nur, dass normalerweise bei uns die Mehrarbeit nie abgelehnt wird. Und die Mehrarbeit wird auch immer auf "freiwilliger" Basis abgeleistet. Es finden sich also immer Freiwillige unter den Mitarbeitern, die länger arbeiten bzw. am Wochenende kommen.
Also ist es legal und jedes BR-Mitglied sollte nach seinem Gewissen entscheiden!?
Ich stelle mir also nur noch die Frage wie weit lässt man der Gewerkschaft Mitbestimmungsrecht in BR-Sachen. Ich finde man sollte seinen Wählerauftrag als BR-Mitglied und die Aufgaben als Gewerkschafter klar trennen. Wenn man BR-Mitglied ist, dann zu 100 Prozent. Sonst kommt man in Interessenskonflikte, die dazu führen, dass man eben nicht immer im Interesse der Kollegen entscheidet.
02.11.2006 um 17:35 Uhr
Hallo Controller, das gerne Mehrarbeit gemacht wird, kenne ich auch. Manchmal muss man eben den Kollegen erklären , weshalb der BR im Moment keine Mehrarbeit genehmigen möchte, dies auch gegen Einzelinteressen ablehnen möchte und wird. Über Genehmigung der Mehrarbeit entscheidet korrekterweise nach einer sachlichen Diskussion die Mehrheit des BR.
Controller deine Aussagen hören sich so an, als ginge dich das ganze mit Tarifverhandlungen nichts an, ich denke das greift zu kurz, schließlich handelt die Gew. auch für dich die Konditionen aus. Es ist immer noch so "Klassenkampf" hin oder her. Kein Druck auf die AG ergibt auch nur ein mageres Ergebnis für die Beschäftigten. Insofern als Ganzes betrachtet sehe ich da kein Interessenkonflikt, sonder unterstütze -legal- die Forderungen der Gew. für ALLE Beschäftigten.
02.11.2006 um 22:23 Uhr
bei 6 millionen arbeitslosen sollte jedem betriebsrat klar sein daß überstunden arbeitslose schaffen. würde nur die hälfte der überstunden nicht mehr genemigt gäbe es 2 millionen arbeitslose weniger, aber leider. erst kommt das fressen und dan die moral
03.11.2006 um 09:19 Uhr
@harald Billige Stammtischparaolen, die zudem ökonomisch, sozial und politisch auch noch völliger Schwachsinn sind, helfen überhaupt nicht.
03.11.2006 um 10:16 Uhr
Hallo, selbst überzeugter und leidenschaftlicher Gewerkschafter halte ich die Aufforderung der Gewerkschaft hier für nicht legitim, ganz abgesehen davon, dass sich AG eine ganze Menge Dinge leisten, die nicht legitim sind. Der BR sollte sich aber in seinen Entscheidungen grundsätzlich von dem Sachverhalt im Einzelfall leiten lassen. Je nach Laune mal so, mal so zu entscheiden, ist sicherlich genau so falsch, wie ein grundsätzliches Ja oder Nein.
03.11.2006 um 21:26 Uhr
man muss doch kein betriebswirt sein um zu verstehen daß überstunden arbeitsplätze vernichten. es ist natürlich einfacher sich um die farbe des klopapiers zu kümmern oder betriebsfeste zu organisieren als heise themen wie überstunden anzupacken. lasst uns als betriebsräte ruhig politisch sein und über den betrieb hinausdenken. natürlich ist es kaum machbar alle überstunden auf null zu fahren. eine reduktion um 10% in allen betrieben würde einen anfang machen
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