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Stimmengewichtung Konzernbetriebsrat

L
lexus
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Konzern wurde/wird jetzt ein KBR eingerichtet. (10 Standorte mit unterschiedlicher Mitarbeiterzahl- kleinster 37 MA- größter 500 MA)

Gesetzestext sagt: Im KBR findet -wie im GBR-eine Stimmgewichtung statt.

Ist es zulässig bei der Stimmgewichtung im KBR folgende Regelung zu treffen?

Jedes KBR-Mitglied hat nur "eine" Stimme?...wie etwa im Konzernbetriebsausschuss?

Wäre eine solche Regelung juristisch überhaupt möglich?

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Community-Antworten (4)

J
JAV´ler

02.11.2006 um 12:40 Uhr

soweit ich weis muß man da nur einen beschluß fassen um pro kopf eine stimme zu haben. find ich aber nich wirklich sinnvoll, weil in verschiedenen angelegenheiten kann es dann unter umständen negativ für die 500 MA sein.

JAV´ler

K
Kölner

02.11.2006 um 13:36 Uhr

Ist nicht zulässig... ...es sei denn das UN ist bereit eine BV abzuschliessen.

Als herrschendes UN würde ich dem aber massive Bedenken entgegensetzen.

RI
Ramses II

02.11.2006 um 13:52 Uhr

Könnte denn eine solche BV auch rückwirkend abgeschlossen werden?

L
lexus

02.11.2006 um 13:56 Uhr

Hallo "von Kölner",

danke für deine Antwort. Hast Du einen Gesetzestext für mich?

Was ich noch nicht verstehe: Weshalb siehst Du massive Bedenken bei der Konzernspitze?

Gruß lexus

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