Hallo liebe Community,
wir haben da mal eine Frage zur Stimmengewichtung in einem KBR.

Angenommen der KBR wird aus folgenden Gremien gebildet:
a.) BR des beherrschenden Unternehmens = vertritt 800 MA
b.) GBR des untergeordneten Unternehmens (besteht aus BR's aus 2 von insgesamt 8 Betrieben, d.h. 6 Betriebe sind ohne BR) = vertritt 600 MA (nur für die 2 BR's)

Werden beim GBR auch die Stimmen der 6 betriebsratslosen Betriebe berücksichtigt (wären dann in dem Fall 3.200 MA) oder nur die der 600 MA aus den zwei vertretenen BR's?

Für Eure Hilfe im Voraus vielen Dank.