Erstellt am 02.11.2006 um 08:44 Uhr von Barbara
Wenn das BR- Mitglied seine Bereitschaft zur Teilnahme in der Sitzung ausdrücklich erklärt ,trotzt Urlaub oder FZA, muss er eingeladen werden und die Beschlüsse sind wirksam.
Er kann aber die Zeit nicht als Arbeitszeit berechnen, es handelt sich in diesem Fall um seine Freizeit. Oder er spricht mit dem Vorgesetzten Urlaubsunterbrechung für diesen Tag ab.
Erstellt am 02.11.2006 um 08:44 Uhr von viktor
Urlaub hindert nicht daran, das ein BR-Mitglied an der Sitzung teilnimmt. (selbst wenn anders herum Urlaub ein echter Hinderungsgrund ist, der die Ladung eines Ersatzmitgliedes vorsieht) siehe auch Däubler zu § 25 BetrVG Rd Ziffer 17
Erstellt am 02.11.2006 um 08:44 Uhr von kandesbutzler
es gibt keinen Grund warum die Beschlüsse ungültig sein sollten !
Da BR Arbeit reguläre Arbeitszeit ist - braucht er diese Zeit nur aufzuschreiben und als Arbeitszeit in seine Zeiterfassung eintragen. Würde ich aus vers.techn. Gründen sowieso machen ( vers. Weg zur Arbeit ect. )
Eine Info an den Vorgesetzte, das er an der BR-Sitzung teilnimmt wäre sinnvoll - Damit genügt er auch der Informationspflicht gegenüber dem AG.
Erstellt am 02.11.2006 um 08:44 Uhr von Angi1
Hallo Klaus § Co,
siehe dazu im Fitting § 25 RN 21.
MfG
Angi1
Erstellt am 02.11.2006 um 21:19 Uhr von Klaus & Co
Hallo Barbara, viktor, kandesbutzler und Angi1,
ich danke Euch herzlich für Eure Hilfe.
Viele Grüße von Klaus & Co