Teilnahme an den BR Sitzungen - Wirksamkeit von Beschlüssen
Ein BR-Mtglied hat Urlaub und bummelt Überstunden ab, möchte jedoch in dieser Zeit an den wöchentlichen BR Sitzungen teilnehmen. Einige BR Mitglieder meinen, dass dadurch die BR Beschlüsse unwirksam sein könnten. Ist da was dran und wo könnten wir uns zu diesem Thema schlau machen? Im Fitting konnten wir dazu nichts finden.
Community-Antworten (5)
02.11.2006 um 09:44 Uhr
Wenn das BR- Mitglied seine Bereitschaft zur Teilnahme in der Sitzung ausdrücklich erklärt ,trotzt Urlaub oder FZA, muss er eingeladen werden und die Beschlüsse sind wirksam. Er kann aber die Zeit nicht als Arbeitszeit berechnen, es handelt sich in diesem Fall um seine Freizeit. Oder er spricht mit dem Vorgesetzten Urlaubsunterbrechung für diesen Tag ab.
02.11.2006 um 09:44 Uhr
Urlaub hindert nicht daran, das ein BR-Mitglied an der Sitzung teilnimmt. (selbst wenn anders herum Urlaub ein echter Hinderungsgrund ist, der die Ladung eines Ersatzmitgliedes vorsieht) siehe auch Däubler zu § 25 BetrVG Rd Ziffer 17
02.11.2006 um 09:44 Uhr
es gibt keinen Grund warum die Beschlüsse ungültig sein sollten !
Da BR Arbeit reguläre Arbeitszeit ist - braucht er diese Zeit nur aufzuschreiben und als Arbeitszeit in seine Zeiterfassung eintragen. Würde ich aus vers.techn. Gründen sowieso machen ( vers. Weg zur Arbeit ect. )
Eine Info an den Vorgesetzte, das er an der BR-Sitzung teilnimmt wäre sinnvoll - Damit genügt er auch der Informationspflicht gegenüber dem AG.
02.11.2006 um 09:44 Uhr
Hallo Klaus § Co,
siehe dazu im Fitting § 25 RN 21.
MfG Angi1
02.11.2006 um 22:19 Uhr
Hallo Barbara, viktor, kandesbutzler und Angi1,
ich danke Euch herzlich für Eure Hilfe.
Viele Grüße von Klaus & Co
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