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Teilnahme an den BR Sitzungen - Wirksamkeit von Beschlüssen

K&C
Klaus & Co
Jan 2018 bearbeitet

Ein BR-Mtglied hat Urlaub und bummelt Überstunden ab, möchte jedoch in dieser Zeit an den wöchentlichen BR Sitzungen teilnehmen. Einige BR Mitglieder meinen, dass dadurch die BR Beschlüsse unwirksam sein könnten. Ist da was dran und wo könnten wir uns zu diesem Thema schlau machen? Im Fitting konnten wir dazu nichts finden.

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Community-Antworten (5)

B
Barbara

02.11.2006 um 09:44 Uhr

Wenn das BR- Mitglied seine Bereitschaft zur Teilnahme in der Sitzung ausdrücklich erklärt ,trotzt Urlaub oder FZA, muss er eingeladen werden und die Beschlüsse sind wirksam. Er kann aber die Zeit nicht als Arbeitszeit berechnen, es handelt sich in diesem Fall um seine Freizeit. Oder er spricht mit dem Vorgesetzten Urlaubsunterbrechung für diesen Tag ab.

V
viktor

02.11.2006 um 09:44 Uhr

Urlaub hindert nicht daran, das ein BR-Mitglied an der Sitzung teilnimmt. (selbst wenn anders herum Urlaub ein echter Hinderungsgrund ist, der die Ladung eines Ersatzmitgliedes vorsieht) siehe auch Däubler zu § 25 BetrVG Rd Ziffer 17

K
kandesbutzler

02.11.2006 um 09:44 Uhr

es gibt keinen Grund warum die Beschlüsse ungültig sein sollten !

Da BR Arbeit reguläre Arbeitszeit ist - braucht er diese Zeit nur aufzuschreiben und als Arbeitszeit in seine Zeiterfassung eintragen. Würde ich aus vers.techn. Gründen sowieso machen ( vers. Weg zur Arbeit ect. )

Eine Info an den Vorgesetzte, das er an der BR-Sitzung teilnimmt wäre sinnvoll - Damit genügt er auch der Informationspflicht gegenüber dem AG.

A
Angi1

02.11.2006 um 09:44 Uhr

Hallo Klaus § Co,

siehe dazu im Fitting § 25 RN 21.

MfG Angi1

K&C
Klaus & Co

02.11.2006 um 22:19 Uhr

Hallo Barbara, viktor, kandesbutzler und Angi1,

ich danke Euch herzlich für Eure Hilfe.

Viele Grüße von Klaus & Co

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