Unsere Firma hat insgesamt 220 Mitarbeiter, davon sind 160 MA die an einer "Wiedereingliederungsmassnahme" teilnehmen.
Es gibt verschiedene Massnahmen.
Einige MA arbeiten auf 1,50 Euro-Basis andere haben sogenannte
Entgeltverträge.
Diese Verträge laufen zwischen 6 Monate und 9 Monate (1,50 Euro-Jober) , 11 Monate und 15 Monate. (Entgeltvariante)
Zwar gibt es einen BR, doch ich denke, der ist nur pro Forma vorhanden.
Meiner Meinung nach sollte ein "Vertrauensmann" vorhanden sein !
Also ein "Freigestellter" Den gibt es aber nicht.
Selbst sogenannte "Vorgesetzte" sind "ZMA"
Bei der letzten BR-Wahl wurde ein ZMA in den BR gewählt.....!!
Ist das zulässig?