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Kompetenz des BR Vorsitzenden

R
Rodrunner
Jan 2018 bearbeitet

Kann der BR Vorsitzende ohne Zustimmung der BR Mitgliedern eine Sitzung einberufen auf der er ein Vertreter der IG Metall einlädt ?

5.129010

Community-Antworten (10)

K
Kölner

01.11.2006 um 11:21 Uhr

@Rodrunner § 31 BetrVG schon gelesen?

V
viktor

01.11.2006 um 13:35 Uhr

Es gibt andere Schwerpunkte über die man sich streiten sollte. Der Kollege von der IG Metall wird schon niemanden an den Kragen wollen.

P
paula

01.11.2006 um 15:23 Uhr

@viktor geht ihr auch so handzahm mit dem AG um, wenn er eure MBR mit füßen tritt?

R
Rodrunner

01.11.2006 um 21:55 Uhr

Es geht nicht darum ob der Kollege von der IG Metall jemanden an den Kragen will es geht lediglich um Kompetenzen des BRV. Auch ein BRV hat sich an gewisse Regeln zu halten.

B
Barbara

02.11.2006 um 10:07 Uhr

BRV ist berechtigt die Sitzungen einzuberufen und auch die Tagesordnung festzulegen.

M
Mona-Lisa

02.11.2006 um 10:11 Uhr

@Barbara, siehe Hinweis von Kölner! (39545) ....Ihre Hinzuziehung ist jedoch sowohl durch Beschluss des BR als auch auf Antrag einer BR-minderheit zulässig. Der BR-Vorsitzende ist nicht berechtigt, von sich aus Gewerkschaftsvertreter hinzuzuziehen. § 31 Rd. 6 BetrVG Fitting

M
Mona-Lisa

02.11.2006 um 10:38 Uhr

@Ramses II, auf was spielst du an? Ich glaube kaum, dass der Gewerkschaftsvertreter mal zum Kaffee vorbeikommen wollte... :-))

K
Kölner

02.11.2006 um 11:42 Uhr

@Ramses II TOP 17 würde bedeuten, dass die IGM Persönlichkeiten "katalysiert"... Da sähe ich dann aber für die IGM eine sehr geringe Haltbarkeit des Katalysators.

L
Lotte

02.11.2006 um 11:51 Uhr

Kölner, Das chemische Gleichgewicht wird durch einen Katalysator nicht verändert, wohl aber die Geschwindigkeit, mit der es sich einstellt.... Also ließe sich kaum eine Paula aus einem hadsf machen, lediglich schnellere Lernerfolge wären zu erzielen. ;-))

L
Lotte

02.11.2006 um 16:49 Uhr

Ramses, das liegt am Wasserkopf. Wäre es oben nicht so aufgebläht, könnte man unten besser sehen.

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