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Widerspruch - nachträglich gegen MA-Beurteilung?

R
RosKaa
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter ist mit der Beurteilung seiner Leistung durch seinen Vorgesetzten, die ihm anlässlich eines Mitarbeiter-Jahresgespräches kundgetan wurde, nicht einverstanden. Trotzdem unterzeichnet er diesen Bewertungsbogen. Er möchte jetzt nachträglich in schriftlicher Form widersprechen und seine Sicht äußern. Kann er/soll er das???

4.12202

Community-Antworten (2)

P
paula

31.10.2006 um 18:14 Uhr

können kann man ja fast alles. aber ob es hilft...

V
viktor

01.11.2006 um 09:29 Uhr

Gibt es denn keine Regelung für Streitfälle in der Betriebsvereinbarung? Wäre ggf. vielleicht einmal ein Anlass, die BV zu ergänzen.,

Ansonsten würde ich paula zustimmen.

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