Widerspruch - nachträglich gegen MA-Beurteilung?
Ein Mitarbeiter ist mit der Beurteilung seiner Leistung durch seinen Vorgesetzten, die ihm anlässlich eines Mitarbeiter-Jahresgespräches kundgetan wurde, nicht einverstanden. Trotzdem unterzeichnet er diesen Bewertungsbogen. Er möchte jetzt nachträglich in schriftlicher Form widersprechen und seine Sicht äußern. Kann er/soll er das???
Community-Antworten (2)
31.10.2006 um 18:14 Uhr
können kann man ja fast alles. aber ob es hilft...
01.11.2006 um 09:29 Uhr
Gibt es denn keine Regelung für Streitfälle in der Betriebsvereinbarung? Wäre ggf. vielleicht einmal ein Anlass, die BV zu ergänzen.,
Ansonsten würde ich paula zustimmen.
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