Einladung zur Sitzung - BR-Mitglied für Sitzung aus dem Urlaub?
Darf ein ordentliches BR-Mitglied bei einer anstehenden Sitzung aus dem Urlaub geholt werden, obwohl ein Ersatzmitglied vor Ort zur Verfügung steht?
Community-Antworten (3)
30.10.2006 um 12:03 Uhr
Wenn das ordentliche BRM trotz Urlaub teilnehmen will, ja!
30.10.2006 um 12:11 Uhr
@Flocke, normalerweise ist ein BR-Mitglied, das sich im Urlaub befindet, durch ein Ersatzmitglied zu vertreten. Dafür gibt es sie schliesslich.
Es könnte aber sein, dass das BR-Mitglied vor Antritt seines Urlaubs beim BRV angekündigt hat, trotz Urlaub bei anstehenden Sitzungen anwesend sein zu wollen. Das kann ihm niemand verbieten. Obwohl die Meinungen darüber sehr auseinander gehen, ist es rechtlich möglich.
30.10.2006 um 15:32 Uhr
@ mona lisa,
normaler weise ????
es ist so urlaub ist urlaub ! da BR arbeit arbeitszeit ist , würde es bedeuden das der BR sein Urlaub unterbrechen muss.
gründe dafür .... ???? Bin unverzichtbar ? z.b weil er zum beispiel sehr "pflichtbewust" ist ??
Verwandte Themen
Einladung BR-Sitzung ohne Tagesordungspunkte
ÄlterMoin Kinders, wieder ein weiterer "Genie-Streich" des amtierenden BR mit Mitgliedern der Geschäftsleitung. Ich habe heute eine Einladung zur BR-Sitzung erhalten. Da ich erkrankt bin, wurde mir die E
Einladung zur BR-Sitzung und rechtzeitige Mitteilung der TO?
ÄlterMich interessiert die Rechtslage zur RECHTZEITIGEN ORDENTLICHEN Einladung zur BR-Sitzung und Mitteilung der TO zu dieser Sitzung – einer Spedition mit 800 AN. Mal angenommen Dienstags sind regelmäßige
Einladung zur Sitzung
ÄlterHallo alle zusammen, hier folgende Frage: Freitag ist das BR-Büro von dem Vorsitzenden und einem BR-Mitglied besetzt. Normalerweise geht am Freitag die Einladung zur Sitzung raus, die natürlich der V
falsche Einladung zur BR Sitzung?
ÄlterHallo zusammen, die Frage beschäftigt mich schon länger. Ich möchte wissen ob mein Vorsitzender richtig und rechtzeitig einlädt. Wenn ich was bemängel werde ich nur ausgelacht und als Querulant da
Fristgemässe Einladung
ÄlterNoch eine Frage wenn man als Betriebsrat kurzfristig reagieren möchte muss man für die Einladung ja die drei Tages Frist einhalten,wenn man z.b Dienstags die Einladung rausgibt und Donnerstag die Sitz