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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JAV-Wahl - Sitze männlich / weiblich

S
Sub
Jan 2018 bearbeitet

Wenn bei uns im Betrieb 8 weibliche und 30 männlich wahlberechtigte für die JAV beschäftigt sind, dürfen dann 2 weibliche Personen und nur 1 männliche in der JAV sitzen?

Danke schon mal!

7.163015

Community-Antworten (15)

M
Mona-Lisa

28.10.2006 um 18:48 Uhr

@Sub, die Berechnung findet nach dem dHondtschen Verfahren statt. Habs grad mal durchgerechnet. (§ 15 IV 2. BetrVG)

8 : 1 = 8 / 30 : 1 = 30 8 : 2 = 4 / 30 : 2 = 15 8 : 3 = 2,66 / 30 : 3 = 10

Da die 3 Höchstzahlen auf männliche Auszubildende fallen, ist das Minderheitengeschlecht nicht zu berücksichtigen.

S
Sub

28.10.2006 um 20:07 Uhr

Wenn jetzt das Wahlergebniss wie folgt lautet?

30 Stimmen: männlich 1 15 Stimmen: weiblich 1 14 Stimmen: weiblich 2 10 Stimmen: männlich 2 5 Stimmen: männlich 3

wer kommt dann in die JAV?

K
Kölner

28.10.2006 um 20:14 Uhr

Die mit den meisten Stimmen!

M
Mona-Lisa

28.10.2006 um 20:34 Uhr

@Sub, ein Beispiel zum besseren Verständnis. :-))

Wenn das Minderheitengeschlecht mit 2 Sitzen bei den männlichen AZUBI`S berücksichtigt werden müsste, käme laut deinem Wahlergebnis der mit 10 Stimmen zum Zuge und wäre der dritte im Bunde.

Die Lady mit den 14 Stimmen würde in die Reihe der Ersatzmitglieder zurückfallen. Aber wie gesagt, das ist nur ein Beispiel!

S
Sub

28.10.2006 um 20:42 Uhr

Wie nur ein Beispiel? Nach dem oben genanntem Auszählungsverfahren kämen die männlichen auf 3 Sitze hast du geschrieben, wenn jetzt bei dem Verhältnis 30 männliche zu 8 weiblichen 2 weibliche unter den 1. drei sind beim Wahlergebnis kommen die 2 dann auch in die Jugendvertretung (bei 3 Jugendvertretern)

K
Kölner

28.10.2006 um 21:19 Uhr

@Sub Das widersinnig schmale Brett des Minderheitengeschlechtes ist nur dann zwingend wenn ihm nach d'Hondt auch ein Platz zugestanden hätte. In Deinem Fall kommt Mann 1, Frau 1 und Frau 2 in den BR - weil sie gewählt wurden! Für das Geschlecht in der Mehrheit gibt es keinen Schutz!

M
Mona-Lisa

28.10.2006 um 21:21 Uhr

@Sub, ja, so wie Kölner sagt. Da ihr auf ein Geschlecht keine Rücksicht nehmen müsst, besteht eure JAV aus 1 Mann und 2 Frauen. Da zählen einfach die 3 höchsten Stimmenzahlen, ohne Rücksicht auf ein Geschlecht, einfach so wie der Wähler gewählt hat.

Wenn die 3 errechneten Höchstzahlen sich auf männliche AZUBI`S beschränken, heisst das nicht, das eure JAV nur aus Männer bestehen muss!

Mein Beispiel bezog sich auf: was wäre wenn!

M
Mona-Lisa

28.10.2006 um 21:24 Uhr

@Kölner, hä?

K
Kölner

28.10.2006 um 21:28 Uhr

@Mona-Lisa Wie, "hä?"

M
Mona-Lisa

28.10.2006 um 21:43 Uhr

@Kölner, "Für des Geschlecht in der Mehrheit gibt es keinen Schutz!" Versteh ich da jetzt was falsch, oder meinst du, was du da schreibst?

Übrigens, bei Sub wird eine JAV gewählt..... :-))

K
Kölner

28.10.2006 um 22:02 Uhr

@Mona-Lisa Bevor wir uns jetzt in Elegien ergiessen - was hier nicht der richtige Ort wäre - hier eine Ergänzung meiner Antwort: Das Geschlecht in der Mehrheit wird im Rahmen des § 15 BetrVG nicht geschützt! Das Geschlecht in der Minderheit schon - wenn, ja wenn, Ihnen nach d'Hondt ein solcher Schutz auch zusteht.

Also...?

M
Mona-Lisa

28.10.2006 um 22:14 Uhr

@Kölner, das wäre tatsächlich nicht der richtige Ort zum ergiessen..... Ich bin mit deiner Ergänzung ja auch schon zufrieden! :-))

F
Fayence

28.10.2006 um 22:45 Uhr

Mona-Lisa & Kölner, ich finde es schön, dass Ihr Euch einigen konntet... ;-)

Und wenn Sub jetzt auch noch bestätigt, dass er alles verstanden hat, ist die Welt wieder in Ordnung.

M
Mona-Lisa

28.10.2006 um 22:49 Uhr

@Fayence, Ich hab so meine Zweifel, ob bei Sub das so angekommen ist, wie es sollte!

S
Sub

29.10.2006 um 11:49 Uhr

In Deinem Fall kommt Mann 1, Frau 1 und Frau 2 in den BR - weil sie gewählt wurden!

mit dieser Antwort war ich schon zufrieden! Danke

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