Erstellt am 28.10.2006 um 16:48 Uhr von Mona-Lisa
@Sub,
die Berechnung findet nach dem d`Hondtschen Verfahren statt.
Hab`s grad mal durchgerechnet. (§ 15 IV 2. BetrVG)
8 : 1 = 8 / 30 : 1 = 30
8 : 2 = 4 / 30 : 2 = 15
8 : 3 = 2,66 / 30 : 3 = 10
Da die 3 Höchstzahlen auf männliche Auszubildende fallen, ist das Minderheitengeschlecht nicht zu berücksichtigen.
Erstellt am 28.10.2006 um 18:07 Uhr von Sub
Wenn jetzt das Wahlergebniss wie folgt lautet?
30 Stimmen: männlich 1
15 Stimmen: weiblich 1
14 Stimmen: weiblich 2
10 Stimmen: männlich 2
5 Stimmen: männlich 3
wer kommt dann in die JAV?
Erstellt am 28.10.2006 um 18:14 Uhr von Kölner
Die mit den meisten Stimmen!
Erstellt am 28.10.2006 um 18:34 Uhr von Mona-Lisa
@Sub,
ein Beispiel zum besseren Verständnis. :-))
Wenn das Minderheitengeschlecht mit 2 Sitzen bei den männlichen AZUBI`S berücksichtigt werden müsste, käme laut deinem Wahlergebnis der mit 10 Stimmen zum Zuge und wäre der dritte im Bunde.
Die Lady mit den 14 Stimmen würde in die Reihe der Ersatzmitglieder zurückfallen.
Aber wie gesagt, das ist nur ein Beispiel!
Erstellt am 28.10.2006 um 18:42 Uhr von Sub
Wie nur ein Beispiel?
Nach dem oben genanntem Auszählungsverfahren kämen die männlichen auf 3 Sitze hast du geschrieben, wenn jetzt bei dem Verhältnis 30 männliche zu 8 weiblichen 2 weibliche unter den 1. drei sind beim Wahlergebnis kommen die 2 dann auch in die Jugendvertretung (bei 3 Jugendvertretern)
Erstellt am 28.10.2006 um 19:19 Uhr von Kölner
@Sub
Das widersinnig schmale Brett des Minderheitengeschlechtes ist nur dann zwingend wenn ihm nach d'Hondt auch ein Platz zugestanden hätte.
In Deinem Fall kommt Mann 1, Frau 1 und Frau 2 in den BR - weil sie gewählt wurden!
Für das Geschlecht in der Mehrheit gibt es keinen Schutz!
Erstellt am 28.10.2006 um 19:21 Uhr von Mona-Lisa
@Sub,
ja, so wie Kölner sagt.
Da ihr auf ein Geschlecht keine Rücksicht nehmen müsst, besteht eure JAV aus 1 Mann und 2 Frauen.
Da zählen einfach die 3 höchsten Stimmenzahlen, ohne Rücksicht auf ein Geschlecht, einfach so wie der Wähler gewählt hat.
Wenn die 3 errechneten Höchstzahlen sich auf männliche AZUBI`S beschränken, heisst das nicht, das eure JAV nur aus Männer bestehen muss!
Mein Beispiel bezog sich auf: was wäre wenn!
Erstellt am 28.10.2006 um 19:24 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 28.10.2006 um 19:28 Uhr von Kölner
Erstellt am 28.10.2006 um 19:43 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
"Für des Geschlecht in der Mehrheit gibt es keinen Schutz!"
Versteh ich da jetzt was falsch, oder meinst du, was du da schreibst?
Übrigens, bei Sub wird eine JAV gewählt..... :-))
Erstellt am 28.10.2006 um 20:02 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Bevor wir uns jetzt in Elegien ergiessen - was hier nicht der richtige Ort wäre - hier eine Ergänzung meiner Antwort:
Das Geschlecht in der Mehrheit wird im Rahmen des § 15 BetrVG nicht geschützt!
Das Geschlecht in der Minderheit schon - wenn, ja wenn, Ihnen nach d'Hondt ein solcher Schutz auch zusteht.
Also...?
Erstellt am 28.10.2006 um 20:14 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
das wäre tatsächlich nicht der richtige Ort zum ergiessen.....
Ich bin mit deiner Ergänzung ja auch schon zufrieden! :-))
Erstellt am 28.10.2006 um 20:45 Uhr von Fayence
Mona-Lisa & Kölner,
ich finde es schön, dass Ihr Euch einigen konntet... ;-)
Und wenn Sub jetzt auch noch bestätigt, dass er alles verstanden hat, ist die Welt wieder in Ordnung.
Erstellt am 28.10.2006 um 20:49 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
Ich hab so meine Zweifel, ob bei Sub das so angekommen ist, wie es sollte!
Erstellt am 29.10.2006 um 10:49 Uhr von Sub
In Deinem Fall kommt Mann 1, Frau 1 und Frau 2 in den BR - weil sie gewählt wurden!
mit dieser Antwort war ich schon zufrieden!
Danke