LeiharbeiterInnen - bei einer Betriebsversammlung?
Hallo,
der BR in unserem Unternehmen wird voraussichtlich im Dezember eine Betriebsversammlung durchführen. Dürfen Leiharbeiter an dieser Betriebsversammlung ebenfalls teilnehmen? Gibt es evtl. Bestimmungen bzgl. der Einladung der Leiharbeiter, die der BR beachten muss? Und wo finde ich die entsprechenden Verordnungen / Gesetze?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Totti
Community-Antworten (1)
27.10.2006 um 18:20 Uhr
Hallo Totti,
Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf Teilnahme an betriebsversammlungen im Entleiherbetrieb !!
Siehe § 14 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) Absatz 2 Satz 2
Gruss Br. Bielefeld
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