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LeiharbeiterInnen - bei einer Betriebsversammlung?

T
Totti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

der BR in unserem Unternehmen wird voraussichtlich im Dezember eine Betriebsversammlung durchführen. Dürfen Leiharbeiter an dieser Betriebsversammlung ebenfalls teilnehmen? Gibt es evtl. Bestimmungen bzgl. der Einladung der Leiharbeiter, die der BR beachten muss? Und wo finde ich die entsprechenden Verordnungen / Gesetze?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

Totti

4.13401

Community-Antworten (1)

B
br.bielefeld

27.10.2006 um 18:20 Uhr

Hallo Totti,

Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf Teilnahme an betriebsversammlungen im Entleiherbetrieb !!

Siehe § 14 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) Absatz 2 Satz 2

Gruss Br. Bielefeld

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