Erstellt am 27.10.2006 um 08:58 Uhr von Viktor
Es soll ja Menschen geben, die gar keinen E-Mail-anschluß haben. Ich sehe keinen Rechtsanspruch für derartige Begehren des AG. Das käme doch nur bei bestimmten Fallgruppen in Betracht (Notarzt oder ähnliches). Zu Hause ist keine Arbeitszeit und da braucht auch niemand auf Abruf bereit stehen, wenn keine Bereitschaft vereinbart ist.
Wo die Arbeit beginnt und endet und wo und wie sie zu verrichten ist, sollte Euch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber wert sein.
Erstellt am 27.10.2006 um 09:43 Uhr von Frank B.
Die Herausgabe von privaten Telefonnummern kann der AG nicht verlangen, er kann darum bitten und dies ordentlich begründen, warum er dies möchte.
In der BRD gibt es noch ein Datenschutzgesetz, solltet ihr einen Datencshutzbeauftragten haben, würde ich mich an diesen wenden.
Erstellt am 27.10.2006 um 10:14 Uhr von Calico Jack
Wenn Dein Arbeitgeber Dich über email erreichen möchte, dann kannst Du Ihm ja vorschlagen, dass er die dienstliche email vom Internet aus abgerufen werden kann. Ausserdem sollte er sich vieleicht auch an den Online Koste beteiligen.
Für die Einsatzplanung wird er woll kaum fordern können, dass Du regelmäßig die emails abrufst. Bei Bereitschaftsdiensten kann dies aber anders aussehen.