Personaleinsatzplanung - Email Adresse Privat hinterlegen zulässig?
Hallo, wer hat einen Rat.
In unserer Firma müssen die Mitarbeiter neuerdings in der Personaleinsatzplanung Ihre Handynummer und private Email Adresse hinterlegen. Is das Rechtens? Kann sich die Firma darauf berufen "wir haben Ihnen das doch per (PRIVATER) Email mitgeteilt", bin ich so verpflichtet ständig mein Konto zu kontrollieren. Was ist, wenn das technisch bedingt gar nicht geht. ein simpler Stromausfall, Hardwareprobleme o.ä. Wie ist hier die Rechtslage. Für Eure Hilfe im voraus Dankeschön Gruß Waupe
Community-Antworten (3)
27.10.2006 um 10:58 Uhr
Es soll ja Menschen geben, die gar keinen E-Mail-anschluß haben. Ich sehe keinen Rechtsanspruch für derartige Begehren des AG. Das käme doch nur bei bestimmten Fallgruppen in Betracht (Notarzt oder ähnliches). Zu Hause ist keine Arbeitszeit und da braucht auch niemand auf Abruf bereit stehen, wenn keine Bereitschaft vereinbart ist.
Wo die Arbeit beginnt und endet und wo und wie sie zu verrichten ist, sollte Euch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber wert sein.
27.10.2006 um 11:43 Uhr
Die Herausgabe von privaten Telefonnummern kann der AG nicht verlangen, er kann darum bitten und dies ordentlich begründen, warum er dies möchte. In der BRD gibt es noch ein Datenschutzgesetz, solltet ihr einen Datencshutzbeauftragten haben, würde ich mich an diesen wenden.
27.10.2006 um 12:14 Uhr
Wenn Dein Arbeitgeber Dich über email erreichen möchte, dann kannst Du Ihm ja vorschlagen, dass er die dienstliche email vom Internet aus abgerufen werden kann. Ausserdem sollte er sich vieleicht auch an den Online Koste beteiligen.
Für die Einsatzplanung wird er woll kaum fordern können, dass Du regelmäßig die emails abrufst. Bei Bereitschaftsdiensten kann dies aber anders aussehen.
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