Ich bin stellv. Betriebsratsvorsitzender. Wir haben einen neu gegründeten BR. Die Email Adresse des BR hat man in der IT kurz nach einrichtung, auf Verlangen der GF unsichtbar gemacht. Darauf hin habe ich in meiner internen Email Signatur als AN stehen das ich stellv. Betriebratsvorsitzender bin und die Email Adresse des BR eingefügt. Jetzt sagt die IT das ich das nicht machen dürfte. Kann mir jemand sagen wer hier recht hat. Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage wo das genau beschrieben steht?