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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Signatur Email

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Thorman
Jul 2018 bearbeitet

Ich bin stellv. Betriebsratsvorsitzender. Wir haben einen neu gegründeten BR. Die Email Adresse des BR hat man in der IT kurz nach einrichtung, auf Verlangen der GF unsichtbar gemacht. Darauf hin habe ich in meiner internen Email Signatur als AN stehen das ich stellv. Betriebratsvorsitzender bin und die Email Adresse des BR eingefügt. Jetzt sagt die IT das ich das nicht machen dürfte. Kann mir jemand sagen wer hier recht hat. Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage wo das genau beschrieben steht?

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Community-Antworten (7)

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celestro

11.07.2018 um 19:52 Uhr

wo wurde die E-Mail-Adresse unsichtbar gemacht ? Wenn Ihr eine Mail raus schickt in der Signatur oder was ?

Ansonsten ist Behinderung der Betriebsratsarbeit ein Straftatbestand. Es ist nicht zu verstehen, warum der Arbeitgeber hier irgendwas unsichtbar machen dürfte. Aber ... das steht so explizit nicht irgendwo drin.

T
Thorman

11.07.2018 um 20:00 Uhr

Die Email Adresse wurden im Outlook Adressenverzeichnis wieder entfernt.

Was die Signatur betrifft meine ich meine persönliche Signatur als Arbeitnehmer. Hier habe ich hinzugefügt das ich stellv. Betriebsratsvorsitzender bin und habe unten drunter die Email Adresse des BR geschrieben.

T
Thorman

11.07.2018 um 20:03 Uhr

Das sollte ich laut IT wieder entfernen. Ist aber nur die Signatur für den internen Email Verkehr. Extern habe ich natürlich die von der GF vorgeschriebe Variante.

C
celestro

11.07.2018 um 20:32 Uhr

stellt sich halt die Frage, wie weit man gehen möchte. Also ich sehe von Seiten des AG keine .... wirklich absolut KEINEN Ansatzpunkt, die Adresse aus dem Verzeichnis nehmen zu dürfen. Und den Hinweis in der Signatur zu verbieten sehe ich auch nicht.

Daher würde ich persönlich vermutlich den AG damit konfrontieren, was ich von ihm jetzt erwarte und auch deutlich machen, daß man gerne (auf seine Kosten) einen Anwalt beauftragen kann, damit dieser das nochmal deutlich macht.

T
Thorman

11.07.2018 um 21:37 Uhr

Einen urteilsspruch dazu hast nicht oder.? Ich brauch hier eine Rechtssprechung oder ähnliches. In der DSGVO habe ich nichts gefunden.

P
Pickel

11.07.2018 um 22:01 Uhr

Wenn celestro es nicht sieht, mag das auch an ihm selber liegen. Sofern du als normaler AN agierst bist du genau das: Arbeitnehmer. Sofern du als BR agierst bist du BR. Der AG muss es meiner Ansicht nach nicht dulden dass MA im gewöhlichen Geschäftsbetrieb eigenständig Signaturen entwickeln um auf in Bezug zum Mailinhalt irrrlevante Ehrenämter hinzuweisen. Die Mail kommt schließlich nie vom stellvertretenden BRV sondern vom Sachbearbeiter XXX.

Im Gegenteil: ich halte es für höchst bedenklich beide Postfächer nicht eindeutig zu trennen.

T
Thorman

11.07.2018 um 22:55 Uhr

Ich kann trotz brille die blaue Schrift mit euren Namen nicht lesen. Deshalb verzeiht mir wenn ich euch nicht persönlich anspreche. :) Die Änderung meiner Signatur beruht ja darauf das man die BR Adresse im Outlook unsichtbar gemacht hat. Außerdem habe ich die Info stellv. Br vorsitz... und die Email Adresse des BR als Zusatz in der Signatur unten eingefügt. Es soll lediglich darauf hinweisen das der BR weiterhin erreichbar ist. Weiter nichts.

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