Hallo zusammen,

ich bin seit Mai diesen Jahres gewähltes BR-Mitglied. Wir sind 7 BR-Mitglieder
Bei uns stellt sich seit dem die Frage nach der Gründung eines Wirtschaftsausschusses, vorher weniger als 100 Beschäftigte.
Kurze Erklärung zu unserem Unternehmen: Kommunaler Versorgungsbetrieb, derzeit 118 Beschäftigte. Wie ist hier die rechtliche Lage, im BetrVG steht, das ab einer Beschäftigungszahl von mehr als 100 ein WA zwingend vorgeschrieben ist.
Die MA-Zahl hat sich aufgrund einer neu eingegliederten Abteilung auf 118 erhöht.
Wir waren bisher mit der GF so verblieben, dass in den Viertel-Jahres-Gesprächen (Teilnahme aller BR-Mitglieder) jeweils umfassende Auskunft sowohl in wirtschaftliche Dingen als auch in anderen Angelegenheiten uns gegenüber erteilt wird. So haben wir den unserer Meinung nach wichtigen Einblick in die Wirtschaftsangelegenheiten und können auch darüber diskutieren.
Bisher hat die GF dies auch eingehalten. nächste Sitzung anfang Dezember.
Frage: Kann man man trotzdem so verfahren, oder ist das rechtlich nicht möglich?