JAV-Wahlberechtigung von Azubis die Vergütung vom Kreiswehrersatzamt bekommen.
Hallo liebe Helferinnen und Helfer,...
Ich habe eine kurze Frage. Wir haben auch bald JAV-Wahlen. Unser Betrieb ist ein Krankenhaus und wir haben einige Schüler in der Krankenpflege, die ihre Vergütung vom Kreiswehrersatzamt bekommen. Sie wurden aber vom BR ganz normal eingestellt. ( §99BetrVG)
Bei den letzten Wahlen, haben wir diese als Vorschläge, wie auch als Wähler ausgeschlossen. Nun stellt sich mir die Frage, ob sie nicht doch wählen dürfen, da sie ja die kompletten 3 Jahre bei uns verbringen und unsere MA in dem Sinne weisungsbefugt sind.
Was meint ihr dazu. Habe mal ein bißchen in § 60 Rdnr. 4BetrVG gelesen, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Vielen Dank hierzu!!!
Community-Antworten (2)
26.10.2006 um 14:16 Uhr
Im Gegenpol, (ich glaube Septemberausgabe) stand, dass auch Krankenpflegeschüler wahlberechtigt und wählbar sind.
26.10.2006 um 14:50 Uhr
Ja, das war mir klarlächel die meisten Wähler und Auszubildenden ca 60 von 80 Auszubildenden sind Krankenpflegeschüler. Es geht mir um die Krankenpflegeschüler, die über die Bundeswehr bei uns in der Ausbildung sind...
Vielleicht kann mir da jemand helfen.
Aber danke für die Antwort!!
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