Welche Rechte hat der Betriebsrat?
Hallo, Welche Rechte hat der Betriebsrat und vorallem welche Ziele und Aufgaben soll er erfüllen? MFG Martin
Community-Antworten (1)
26.10.2006 um 11:47 Uhr
BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
- Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen; 2a. die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern; 2b. die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern;
- Anregungen von Arbeitnehmern und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken; er hat die betreffenden Arbeitnehmer über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten;
- die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern;
- die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vorzubereiten und durchzuführen und mit dieser zur Förderung der Belange der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer eng zusammenzuarbeiten; er kann von der Jugend- und Auszubildendenvertretung Vorschläge und Stellungnahmen anfordern;
- die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern;
- die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen;
- die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern;
- Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.
(2) Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten; die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen. Soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ihm sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen; er hat hierbei die Vorschläge des Betriebsrats zu berücksichtigen, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen. (3) Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. (4) Für die Geheimhaltungspflicht der Auskunftspersonen und der Sachverständigen gilt § 79 entsprechend.
Verwandte Themen
Einführung von ERA, Änderungskündigungen? Rechte des BR? Rechte des MA?
ÄlterHi! Leider ist der Informationsfluss in unserer Firma von GL zum BR mehr als schlecht. Allerdings haben wir jetzt erfahren (natürlich nicht offiziell) das bei uns "ERA" eingeführt werden soll. Wi
Fehltritt des gesamten BR´s - welche Rechte hat der BR gegenüber der GL?
ÄlterHallo zusammen, wir haben folgende Frage, wir sind ein 7 köpfiger BR und haben vor kurzem eine Mitarbeiterin auf unserer BR Sitzung zu gast gehabt, welche sich über die Arbeitsbedingungen und Äusse
Freistellung und alte Rechte - Darf der AG meinen Account verändern während der Freistellung und mir die Rechte nehmen?
ÄlterHallo zusammen, ich bin ich seit dem 06.011.08 zu 100% als BR Freigestellt. Mein Arbeitsvertrag ist „Systemadministrator“ und ich habe standortübergreifende Rechte auf alle Daten im Unternehmen. I
Rechte bei der Urlaubsplanung?
ÄlterRechte bei der Urlaubsplanung. Hallo Liebe Betriebsräte.Heute habe ich ein paar Frage zum Thema urlaub.Wir wollen ein Flyer zum Thema meine Rechte bei der Urlaubsplanung raus geben.Drehen uns aber we
Betriebsrat hat angst - Gewerkschaft im Betrieb stärken
ÄlterUnser Betriebsrat traut sich nicht die Rechte der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber durchzusetzen. Der Vorsitzender denkt, dass er die Rechte mit dem Arbeitgeber verhandeln muss. Wenn es Versto