Mutterschutz/Halbtagsstelle - Frist für einen solchen Antrag?
Hallo,
hoffe, ihr könnt mir helfen: eine Kollegin soll nach Beendigung von Mutterschutz/Elternschaft ab Mitte Januar '07 wieder ihre Arbeit aufnehmen. Sie möchte allerdings mit der Geschäftsführung über eine eventuelle Halbtagsstelle verhandeln. Gibt es eine festgelegt Frist, in der man vor Wiederaufnahme der Tätigkeit einen solchen Antrag gestellt haben muß ?
Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (2)
25.10.2006 um 14:56 Uhr
Habe gerade in der Broschüre vom Bundesministerium für Familie etc. nachgelesen. Dort heißt es: Eltern die zwischen 15 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten möchten, müssen dies der Arbeitgeberseite spätestens 8 Wochen vor der geplanten Aufnahme der Teilzeittätigkeit schriftlich mitteilen. Die Mitteilung muss die gewünschte Aufteilung der Arbeitszeit enthalten. Zunächst sollten die Parteien versuchen, sich zu einigen. Falls die Einigung scheitert udn di3e AG seite die beanspruchte Verringerung ablehnen will, muss sie dies innerhalb von 4 Wochen mit schriftlicher Begründung tun. AN hat im Falle der Ablehnung die Möglichkeit vor Arb.Gericht zu klagen, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind. Wenn ihr einen Tarifvertrag habt, kann dies dort auch geregelt sein. Im TVöD ist es unter § 11 geregelt.
LG
25.10.2006 um 14:59 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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