Hallo Viktor,
danke schön zur schnellen Antwort wegen der Betriebszugehörigkeit bei Elternzeit!
Die Antwort war allerdings nicht ganz zielführend, deswegen nerve ich nochmal.

Es handelt sich nicht um einen Sozialplan oder IA, sondern die Mitarbeiterin ist bereit, das Unternehmen zu verlassen, weil es in ihrem Betriebsteil keine Teilzeitstelle gibt.
Insofern hilft mir der Kommentar zum §112/112a nicht recht weiter.
Hast Du (oder jeder andere forum-Teilnehmer) bitte noch eine Idee, wo ich schwarz auf weiss finden kann, dass Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit zählt?
Herzlichen Dank!!
Schnuffl