Nochmal an Viktor! Betriebszugehörigkeit bei Elternzeit - wo steht das?
Hallo Viktor, danke schön zur schnellen Antwort wegen der Betriebszugehörigkeit bei Elternzeit! Die Antwort war allerdings nicht ganz zielführend, deswegen nerve ich nochmal.
Es handelt sich nicht um einen Sozialplan oder IA, sondern die Mitarbeiterin ist bereit, das Unternehmen zu verlassen, weil es in ihrem Betriebsteil keine Teilzeitstelle gibt. Insofern hilft mir der Kommentar zum §112/112a nicht recht weiter. Hast Du (oder jeder andere forum-Teilnehmer) bitte noch eine Idee, wo ich schwarz auf weiss finden kann, dass Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit zählt? Herzlichen Dank!! Schnuffl
Community-Antworten (4)
24.10.2006 um 22:16 Uhr
@Schnuffl, vielleicht hilft dir das weiter (im 4. Absatz)
24.10.2006 um 22:56 Uhr
Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, werden die Zeiten als Betriebszugehörigkeit im Rahmen von Unverfallbarkeitsfristen, Wartezeiten und ruhegeldsteigernden Zeiten grundsätzlich berücksichtigt (BAG AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG
25.10.2006 um 10:31 Uhr
naja - gut so, bin auch der Meinung wie R II.
Trotzdem würde ich hier nicht so schnell aufgeben. Kann denn der TZ-Wunsch tatsächlich nicht erfüllt werden (im Sinne des TzBfG) oder will man nur nicht? Wer weiss, wie ein Gericht entscheiden würde? Wenn dann die Kollegin trotzdem bereit ist auszuscheiden, kommt es ja mehr auf das Verhandlungsgeschick an als auf Rechtsgrundlagen.
25.10.2006 um 10:39 Uhr
Hallo Viktor, danke für die Antwort. Mit einer Klage im Sinne des TzBfG wäre der Arbeitsplatz schon durchsetzbar, aber danach wird sie garantiert von den KollegInnen geschnitten, das ist auch nicht so doll. Also am liebsten eine Abfindung, und es ging nun lediglich darum, ob die Elternzeit zur Berechnung mit herangezogen wird. Die Antworten haben mir viel geholfen, jetzt weiss ich, was machbar und was unwahrscheinlich ist.# Danke schön! Schnuffl
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