Erstellt am 24.10.2006 um 16:58 Uhr von Mona-Lisa
@Schluchsee,
wenn der Wahlvorstand die Vorschlagsliste als gültig anerkannt hat, d.h. keine Mängel aufweist, kann sie nicht mehr zurückgezogen werden.
Tja, auch Betriebsräte sind Mitarbeiter! Selbstverständlich müssen die genauso Stützunterschriften sammeln!
Wie kommst du auf die Idee, dass sie das nicht müssten?