Schulung für Wirtschaftsausschuss-Mitglieder die nicht BR-Mitglieder sind?
Hallo zusammen, neuer Wirtschaftsausschuss mit Schulungsbedarf. BR-Mitglieder im WA haben Rechtsanspruch auf Schulung. Wie bekomme ich den AG dazu auch die Kosten für die anderen WA-Mitglieder zu tragen, die zwar keinen Rechtsanspruch auf Schulung aber doch Schulungsbedarf haben.
Gruß Bernhard
Community-Antworten (9)
19.10.2006 um 18:15 Uhr
Hi,Bernhardt! Was sind bei Euch "andere WA-mitglieder,die keinen Rechtsanspruch,aber Schulungsbedarf haben"? Meinst Du damit Sachverständige?
Gruß Matu
19.10.2006 um 18:40 Uhr
Hi Matu, WA setzt sich zusammen aus mindestens einem BR-Mitglied und mindestens 2 bzw. höchstens 6 (anderen) Mitgleidern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter können auch leitende Angestellte sein. BR-Mitglieder im WA haben nach §37/6 Anspruch auf Schulung, wohingegen "andere" - also nicht dem BR angehörende WA-Mitglieder keinen Anspruch auf Vergütung für die Dauer von Schulungsveranstaltungen haben. Meine Frage geht also dahin: Wie kann ich den AG dazubringen für diese WA-Mitglieder sowohl die Schulung als auch die Vergütung während der Schulung zu zahlen.
Gruß Bernhard
19.10.2006 um 19:44 Uhr
Die Frage sei erlaubt, warum Ihr Nicht-BRMs in den WA berufen habt, wenn diese keine ausreichende Sachkenntnis mitbringen?
Überdies tendiert die Rechtsprechung dazu, den Schulungsanspruch gem. §37 Abs. 6 BetrVG für alle Mitglieder des WAs gelten zu lassen. Siehe auch Kommentierungen zu §107 BetrVG.
Habt Ihr überhaupt schon einen entsprechenden Schulungsbeschluss getroffen und Eurem AG vorgelegt?
19.10.2006 um 19:54 Uhr
@Fayence Deine Aussage in Satz 1 hiesse im Umkehrschluss, dass BR-fremde AN ohne Kenntnisse der Gebahren eines WA nicht in selbigen gehören... ...Ich melde starke ZWeifel an, Euer Ehren!
19.10.2006 um 20:11 Uhr
Lieber Kölner, weder habe ich ausgeschlossen, dass es Gründe für eine solche Besetzung gibt, noch habe ich den Schulungsanspruch verneint. Habe einfach nur (provokant) nachgefragt!
19.10.2006 um 23:46 Uhr
Die Wirtschaftsausschussmitglieder sollen die fachliche und persönliche Eignung besitzen, d. h. das Verständnis der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Gegebenheiten soll ausreichend vorhanden sein, vgl. F.K.H.E. § 107 Rn. 7, 20. Auflag. Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses, die nicht zugleich Betriebsratsmitglieder sind, haben regelmäßig keinen Anspruch auf Vergütung für die Dauer einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die §§ 106 ff. BetrVG beziehen sich nur auf § 37 Abs. 2 BetrVG, nicht auch auf § 37 Abs. 6 BetrVG. Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf Wirtschaftsausschussmitglieder, die nicht gleichzeitig Betriebsratsmitglieder sind, lehnt das BAG in ständiger Rechtsprechung ab, BAG, 11.11.1998, 7 AZR 491/97. vgl. MünchArbR/Joost § 319 Rn. 111, 2. Auflage.
O.g. Auszug von: www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/wirtschaftsausschuss.php
20.10.2006 um 00:29 Uhr
"Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf Wirtschaftsausschussmitglieder, die nicht gleichzeitig Betriebsratsmitglieder sind, lehnt das BAG in ständiger Rechtsprechung ab..."
Heini, da steht in meiner Auflage aber etwas anderes!
20.10.2006 um 01:51 Uhr
Aber dennoch gilt der Grundsatz: Die Mitgleider des Wirtschaftsausschusses sollten die entsprechende Eignung mitbringen.
Der einzige Grund Nicht-BR-Mitglieder in den WA zu berufen die eine Schulung brauchen ist die, dass die BR-Mitglieder noch viel mehr Schulung brauchen.
25.10.2006 um 18:38 Uhr
Danke für eure Kommentare , wir (BR) waren der Meinung, dass man Aufgaben auch delegieren kann, vor allem wenn zu diesem Thema auch Interesse aus der Belegschaft angemeldet wird. Muss ja auch nur mindestens ein BR-Mitgleid im WA sein. Und unser BR hat von diesem Thema gar keine Ahnung - also noch weniger als die jetzigen WA-Mitglieder. Ausserdem ist die Entwicklung so schnelllebig, dass selbst Leute mit Ahnung schon mal Weiterbildung brauchen.
Gruß Bernhard
Verwandte Themen
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
Wirtschaftsausschuss vernachlässigt!
ÄlterHallo meine Experten ;-) unser BR hat 2 BRM als Wirtschaftsausschuss ausgewärlt. Die beide BRM hatte die ausgewählte Funktion (2007) angenommen. Alle sind ordnentlich nach BetrVG geläufen!! Unser
Chef zwingt BR zum stornieren einer Schulung
ÄlterBR hat in einer Sitzung beschlossen, das Mitglieder zur Schulung gehen. Beschluss ist in den m Betrieb befindlichen Briefkasten für das Personalbüro geworfen worden. Schulung ist in 1 Monat. Nach 2 Wo
Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung - Schulung Wirtschaftsausschuss
ÄlterHallo zusammen, ich bin Sprecher des WA und habe hier mal eine Frage. Wir haben in der vergangenen Woche eine Inhouse-Schulung durchgeführt. Diese wurde im Juli beim AG beantragt und auch genehmigt
Wirtschaftsausschuss - Wie bringe ich den Vorsitzenden dazu, der GL zu schreiben dass wir einen Wirtschaftsausschuss gegründet haben?
ÄlterHallo wir hatten vor 3 Monaten einen Wirtschaftsausschuss gegründet. Nun ist das Problem unser Vorsitzender hat wohl nicht den mut dies der Geschäftsleitung mitzuteilen, da er weiß das ein Wirtschaft