Informationsweitergabe an die übrigen Mitglieder des BR - Einschränkungen?
Individuelle Regelungen zwischen MA und Firma sind vertraulich zu behandeln. Ich möchte gern wissen inwiefern können die BR Mitglieder die Infos bekommen. Unser Vorsitzende glaubt, dass nicht alle Infos an die übrigen Mitglieder des BR weitergegeben werden dürfen. Ist das gesetztlich geregelt ?
Community-Antworten (10)
19.10.2006 um 12:24 Uhr
Guckst du § 79 BetrVG Abs. 1 Satz 3.
19.10.2006 um 12:28 Uhr
Hallo sg, nach § 83 kann der AN verlangen, dass bei der Einsicht in seine Pers-Akte ein BRMtgl. dabei ist. Dieses BRMtgl hat gegenüber dem BR Stillschweigen zu bewahren, bis der betroffene AN es von dieser Verpflichtung entbindet.
19.10.2006 um 12:28 Uhr
sg, welche Infos sind denn konkret gemeint?
19.10.2006 um 12:41 Uhr
ich meine konkret Abfindungsregelungen für einzelne Mitarbeiter
19.10.2006 um 13:50 Uhr
@sg Eine Schweigepflicht sehe ich in diesem Fall schon gar nicht. Darüberhinaus sehe ich im Prinzip nur gaaaaanz wenige Fälle (fast keinen Fall), in denen ein Gremium nicht über den gleichen Kenntnnisstand wie ein einzelnes BRM informiert werden darf.
19.10.2006 um 13:57 Uhr
Das sehe ich nicht. Du müsstest mir glaubhaft/erklärbar machen, dass ein BRV - dem in seiner Funktion als BRV diese Infos zugekommen sind - dem Gremium nichts dazu sagen darf. Nicht auszudenken, was das für das Gremium heissen kann und was ein BRV/BRM zurückhalten darf.
19.10.2006 um 14:40 Uhr
ich würde dies, wie pit47 unter dem § 83 BetrVG sehen. Und dann darf er keine Informationen weitergeben.
MfG Angi1
19.10.2006 um 15:00 Uhr
Genau genommen ja, wenn das "Guten Morgen" zur Informationsweitergabe dient...
19.10.2006 um 18:52 Uhr
sg, in welchem Zusammenhang werden diese Abfindungen gezahlt? Geht es um Aufhebungsverträge oder um betriebsbedingte Kündigungen?
20.10.2006 um 10:46 Uhr
es geht hier um betriebsbedingte Kündigungen, der BR wurde auch informiert, eine Anhörung fand auch statt.
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